Zur Diskussion um temporäre Freizeitparks in Bayern.
(ir) Während in der Stadt Nürnberg ein temporärer Freizeitpark als Ersatz für das Volksfest eröffnet wird, ist dies in Ingolstadt weiterhin nicht möglich. Die zuständige Regierung von Oberbayern verweist auf die rechtliche Einordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums, wonach mobile oder temporäre Freizeitparks Veranstaltungen seien und diese derzeit landesweit untersagt sind.
Ingolstadts Oberbürgermeister Christian Scharpf: „Auch Stadtrat und Stadtverwaltung in Ingolstadt würden unseren Schaustellern und Marktkaufleuten nach einer langen Durststrecke gerne Möglichkeiten bieten, wieder ihre Geschäfte aufzubauen und Geld zu verdienen. Die übergeordneten Behörden teilen uns aber mit, dass Volksfeste und temporäre Freizeitparks nicht erlaubt seien.
Es darf keine individuellen Einzelfallentscheidungen in verschiedenen Regierungsbezirken geben, die zu Ungleichbehandlungen führen – wir brauchen klare und einheitliche Regelungen für alle. Hier ist der Freistaat gefordert.“
Dem Vernehmen nach will sich der Bayerische Ministerrat in der kommenden Woche mit möglichen Öffnungen für Volksfeste und temporäre Freizeitparks oder Ausnahmegenehmigungen hierfür befassen.