Die Ethikkommission des Ingolstädter Klinikums lädt am 17. Oktober 2019 zu einem Vortrag.
(ir) „Was passiert, wenn ich nicht mehr in bestimmte Dinge, wie zum Beispiel Behandlungen, einwilligen kann? Welche Behandlungen lasse ich zu? Kann ich schon jetzt alle Eventualitäten berücksichtigen? Diese Frage stellen sich Patienten immer häufiger. Deshalb lädt die Ethikkommission des Klinikums Ingolstadt unter Leitung von Prof. Thomas Pollmächer am Donnerstag, 17. Oktober 2019 um 17:00 Uhr zum Vortrag „Patientenverfügung: heute das Morgen bedenken und entscheiden“ in den Veranstaltungsraum Ingolstadt im Ärztehaus 5. Stock ein. Der Eintritt ist frei. Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig.
Das im Juni 2009 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Patientenverfügung regelt eindeutig die Rechtsverbindlichkeit einer solchen. „Keinesfalls ist eine Patientenverfügung dazu da, dass jedwede Behandlung nicht mehr durchgeführt wird. Es ist uns nur frühzeitig die Möglichkeit gegeben, genau festzulegen, was mit uns geschehen soll, wenn eine Entscheidung über unser Sein nicht mehr von uns selbst gefällt werden kann“, erklärt Prof. Pollmächer, der Leiter der Ethikkommission und des Zentrums für psychische Gesundheit im Klinikum Ingolstadt. Er wird den Abend moderieren, Vorträge rund ums Thema kommen von PD Dr. Martina Nowak-Machen, der Direktorin der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin, Prof. Dr. Andreas Manseck, dem Direktor der Klinik für Urologie sowie von Emil Frey, Pflegedienstleitung OP, Intensivmedizin und Notfallklinik sowie stellvertretender Vorsitzender der Ethikkommission im Klinikum Ingolstadt.
Die Veranstaltung zur die Patientenverfügung soll eine Hilfestellung darin geben, wie eine Patientenverfügung verfasst werden kann, welche Dinge unbedingt berücksichtigt werden müssen und wie bereits jetzt entschieden werden kann, was auch im höheren Alter ganz konkret im Falle einer schweren Erkrankung geschehen soll.