PCR-Tests nur noch 24 Stunden gültig



Laut der Bundesregierung darf der Nachweis des Nichtvorliegens eines Corona-Infektion maximal 24 Stunden zurückliegen.

(ir) Mit der Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am 14. Mai 2021 hat der Freistaat Bayern eine Änderung hinsichtlich der Gültigkeitsdauer von PCR-Tests zum Nachweis eines negativen Testergebnisses vorgenommen.



Waren dies bisher noch 48 Stunden, gelten fortan 24 Stunden nach Testnahme. Dies hat das Gesundheitsministerium heute auf Anfrage der Stadt Ingolstadt nochmals bestätigt.



Hintergrund ist die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) der Bundesregierung, die regelt, dass beim Nachweis des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus die zu Grunde liegende Testung maximal 24 Stunden zurückliegen darf.



Aus diesem Grund wurde die 48-Stunden-Regelung zur Gültigkeit von PCR-Tests aus der 12. BayIfSMV gestrichen und die Vorschrift an die vom Bund vorgegebene Rechtslage angepasst. Auch die Rahmenkonzepte sollen absehbar dahingehend geändert werden.