Potenzial von Schwerbehinderten fördern und nutzen


(ir) Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber gleicht Erschwernisse bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter mit Schwerbehinderung aus.

Die meisten Unternehmer oder Personalchefs kennen diese Situation: Für einen bereits seit längerem vakanten Arbeitsplatz geht endlich eine interessante Bewerbung ein, aber die Person verfügt (noch) nicht über die notwendigen beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse und bringt zudem gesundheitliche Einschränkungen mit einem Schwerbehindertenstatus oder einer Gleichstellung mit. Der Arbeitgeber möchte den Kandidaten oder die Kandidatin gern genauer kennenlernen, hat aber Bedenken, dass eine Einarbeitungszeit erforderlich ist, die über den üblichen Rahmen hinausgeht.

Anzeige


Mit dem sogenannten Eingliederungszuschuss für schwerbehinderte Menschen kann die Agentur für Arbeit mögliche berufliche oder persönliche Defizite ausgleichen, wenn ein Bewerber oder eine Bewerberin nur erschwert zu vermitteln ist und eine Minderleistung durch eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung verstärkt vorliegt.

Die erste Bedingung kann zum Beispiel erfüllt sein, wenn eine arbeitslose Person bereits seit längerem nicht mehr beschäftigt war, noch nicht über ausreichende Berufserfahrung verfügt oder der gewünschte Berufsabschluss fehlt. Der Umfang einer Minderleistung ist nach den individuellen beruflichen Fähigkeiten, Kenntnissen, Erfahrungen und Stärken der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und den konkreten Anforderungen des neuen Arbeitsplatzes zu beurteilen. Die zu erwartende Minderleistung muss über den Rahmen einer üblichen Einarbeitung hinausgehen, da diese grundsätzlich Aufgabe des Arbeitgebers ist. Zudem muss die Person über einen anerkannten Schwerbehindertenstatus oder eine entsprechende Gleichstellung verfügen.

Höhe und Dauer des Eingliederungszuschusses werden im Einzelfall beurteilt. Grundlage für die Berechnung ist das vereinbarte Gehalt. Hier sind bei entsprechenden Voraussetzungen Förderungen von bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts möglich. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden zusätzlich pauschal berücksichtigt. Die Dauer der Zahlung des Eingliederungszuschusses kann bis zu sechzig Monaten betragen. Erweiterte Fördermöglichkeiten bestehen für Menschen mit einer Schwerbehinderung ab einem Alter von 55 Jahren.

Der Eingliederungszuschuss muss vor der Arbeitsaufnahme beantragt werden. Detaillierte Ausführungen sind unter www.arbeitsagentur.de zu finden. Für Fragen stehen die Ansprechpartner des Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Ingolstadt telefonisch unter der Rufnummer (08 41) 93 38-1 11, per Telefax unter (08 41) 93 38-4 56) oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zur Verfügung.

Anzeige: