Wenn ausreichend Abstand gehalten wird, darf die Bevölkerung Fahrradfahren.
(ir) Nachdem heute bei der Stadt Ingolstadt angefragt wurde, ob Fahrradfahren weiterhin erlaubt sei, teilte der Pressesprecher mit: „Die heutige Allgemeinverfügung definiert als zulässig: ‚Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung.‘ Hiervon ist natürlich auch das Fahrradfahren umfasst.
Generell gilt: ‚Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.‘“