(ir) Eingeschränkter Publikumsverkehr in den Rathäusern und Dienststellen von Ingolstadt.
Ab Montag, 16. März 2020 um 8:00 Uhr ist in allen Rathäusern und Dienststellen der Ingolstädter Stadtverwaltung nur noch eingeschränkter Publikumsverkehr möglich. Auf persönliche Vorsprachen in den Rathäusern und Ämtern soll soweit wie möglich verzichtet werden. Die erste Kontaktaufnahme mit den Ämtern und Dienststellen soll nur noch über die digitalen Kommunikationswege wie Telefon, E-Mail oder dem Onlineauftritt der Stadt Ingolstadt erfolgen.
Die Kontaktdaten der jeweiligen städtischen Behörden sind auf der Homepage der Stadt Ingolstadt unter www.ingolstadt.de zu finden (-> Rathaus -> Verwaltung & Beteiligungen -> Ämter & Referate)
Zur Nutzung von Online-Dienstleistungen verweist die Stadt Ingolstadt auf das Onlineportal unter www.ingolstadt.de/online. Falls unverzichtbare persönliche Vorsprachen notwendig werden, müssen diese telefonisch angemeldet werden. Eine Vorsprache in den Rathäusern wird damit nur noch nach Terminvereinbarung möglich sein. Die Telefonnummern der jeweiligen Dienststellen sind über die oben genannten Internetseiten abrufbar, eine Zusammenfassung der Nummern ist unter www.ingolstadt.de/Termin abrufbar. Über diese Seite können mit ausgewählten Ämtern auch online unverzichtbare Termine vereinbart werden. Für alle, die die Kontaktdaten ihrer persönlichen Sachbearbeiterin bzw. ihres persönlichen Sachbearbeiters kennen, erfolgt die telefonische Kontaktaufnahme über die bekannten Telefonnummern.
„Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahme, sind dient zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der städtischen Beschäftigten, die für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung Ingolstadt sorgen“, so Christian Siebendritt, Personalreferent und Leiter des städtischen Pandemiestabs. Die Stadt Ingolstadt möchte dadurch erreichen, dass es zu keinen Menschenansammlungen in den Wartebereichen der Rathäuser und Dienststellen kommt. Über die Terminvereinbarungen sollen die Besucherströme gesteuert werden, so Siebendritt. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass zur persönlichen Vorsprache in den städtischen Einrichtungen nur Personen berechtigt sind, die sich nicht in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten aufgehalten haben, keine behördliche Quarantäne verordnet bekommen haben und auch sonst keine grippalen Krankheitssymptome aufweisen.