Zwei Männer wird zur Last gelegt, Rauschgift in nicht geringer Menge nach Deutschland eingeführt zu haben.
(ir) Ab Montag, 31. Januar 2022 um 9:15 Uhr wird im Ingolstädter Landgericht dem Angeschuldigten die gemeinschaftliche Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Beihilfe zum bandmäßigen Handeln mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last zur Last gelegt.
„Die beiden iranischen Staatsangehörigen sollen Anfang 2021 als Lkw-Fahrer Rohopium im mittleren zweistelligen Kilobereich zum Zwecke der Veräußerung auf dem Landweg von Iran, über den Balkan und Italien, nach Deutschland verbracht haben“, so ein Sprecher des Ingolstädter Landgerichts.
Und er fügte hinzu: „Dabei soll das Rohopium, aus dem Heroin hergestellt wird, abgetrennt von den übrigen Frachtgütern in Hohlräumen im Getriebe- und Bremsbereich der Sattelzugmaschinen versteckt worden sein. Es besteht der Verdacht, dass die beiden Angeschuldigten Teil einer in Iran ansässigen Bande sind.“
Weitere Verhandlungstermine sind am Freitag, 4. Februar 2022 um 9:00 Uhr, Montag, 7. Februar 2022 um 9:15 Uhr und am Freitag, 11. Februar 2022 um 9:15 Uhr jeweils in Sitzungssaal 11 des Ingolstädter Landgerichts.