Schuldenbefreiung nach 3 Jahren?


 
Das Bayerische Handwerk zum europäischen Insolvenzrecht.

(ir) Die Europäische Kommission fordert in ihrem Richtlinienvorschlag zum europäischen Insolvenzrecht unter anderem, dass Unternehmer durch eine vollständige Schuldenbefreiung nach spätestens drei Jahren einen „Neustart“ wagen können. Der Bayerische Handwerkstag (BHT) begrüßt zwar die zweite Chance nach einem Scheitern, sieht jedoch auch Verbesserungsbedarf: „Die Interessen der Gläubiger müssen angemessen berücksichtigt werden“, fordert Präsident Franz Xaver Peteranderl.



Besonders kritisch sieht der BHT die geplante Verkürzung des in Deutschland für eine Restschuldbefreiung geltenden Zeitraums von sechs auf drei Jahre. Peteranderl: „Eine Verkürzung ist nicht zu rechtfertigen. Sie stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht der Gläubiger auf Eigentum dar. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) laufen immer wieder Gefahr, durch Insolvenzen ihrer Kunden mit in die Pleite gezogen zu werden.“



Das bayerische Handwerk fordert, dass die von der Kommission angeregte Restschuldbefreiung an weitere Voraussetzungen geknüpft wird, etwa bestimmte Tilgungsquoten oder das Tragen von Verfahrenskosten durch die Schuldner. „Die Aussicht auf einen schnellen Schuldenschnitt könnte sonst zu risikoreichem und unseriösem Wirtschaften verleiten“, warnt der BHT-Präsident. Die Richtlinie muss noch formal durch das Plenum des Europäischen Parlaments und den Rat der Europäischen Union bestätigt werden.