Silvesterfeuerwerks-Verbot in der Altstadt


 
Der Stadtrat hat im Oktober ein Verbot des Silvesterfeuerwerks in der Ingolstadt Altstadt beschlossen.

(ir) In vielen Großstädten wird das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk im Innenstadtbereich im Unterschied zu ländlichen Gegenden in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend kritisch betrachtet und von einem immer größer werdenden Teil der Bevölkerung abgelehnt. Die Ablehnung beruht zum einen auf Störungen bei einer sehr engen Bebauung der Innenstädte, welche eine sehr hohe Bevölkerungsdichte aufweist und zum anderen auf den negativen Begleiterscheinungen wie beispielsweise Luftverschmutzung, Umweltbelastungen, Lärm, Müll, Körperverletzungen und insbesondere der Gefahr von Bränden, was auch aus verschiedenen Anträgen aus der Bürgerschaft sowie den verschiedenen Fraktionen und Gruppen des Ingolstädter Stadtrates hervorgeht.

Durch die starke Rauch- und Qualmentwicklung („Dunstglocke“) des Feuerwerks, könnte sich bei einem eventuellen Brand in der eng bebauten historischen Ingolstädter Innenstadt zusätzlich eine erschwerte Brandidentifizierung ergeben, wodurch sich unter Umständen für die Einsatzkräfte verzögerte Eingriffszeiten ergeben und somit wertvolle Zeit bis zur zielgerichteten Brandbekämpfung vergeht.

Hinzu kommt, dass insbesondere durch die enge Bebauung der Innenstädte eine geringere Luftzirkulation vor allem bei Inversionswetterlagen und ein geringerer Luftaustausch stattfindet, so dass sich schädlicher Feinstaub – je nach Wind- und Wetterverhältnissen - über viele Stunden in der Luft hält und in den unteren Atmosphärenschichten anreichert, was vor allem bei kranken und älteren Personen zu Atemwegsbeschwerden oder Herz-Kreislauf-Problemen führen kann. Allein in der Silvesternacht wird der zulässige Tagesmittelwert für Feinstaub um mehr als das 20-fache überschritten.



Darüber hinaus landen in Deutschland jedes Jahr zahlreiche Menschen mit Verletzungen zum Beispiel durch Verbrennungen oder Augenverletzungen bis hin zu dauerhaften Hörschäden durch Feuerwerkskörper in der Notaufnahme. In Deutschland erleiden jährlich rund 8.000 Menschen zu Silvester Verletzungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper. Rund ein Drittel dieser Menschen behält bleibende Schäden, so eine Meldung im Deutschen Ärzteblatt. Nicht unerwähnt bleiben sollte schließlich auch, dass die Ingolstädter Kommunalbetriebe jedes Jahr zur Beseitigung des silvesterbedingten Müllaufkommens an Neujahr drei Kehrmaschinen, ein Fahrzeug für Bushaltestellen und ein Fahrzeug für die Mülleimer der Innenstadt sowie 16 Mitarbeiter als Handkehrer einsetzen müssen. Die eingesammelte Menge an Müll durch die Kehrfahrzeuge liegt jährlich bei zirka 2 bis 3 Tonnen, wobei mit Einführung der Abschussbatterien das Müllaufkommen signifikant nach oben ging. Das ist ungefähr die zehnfache Müllmenge eines durchschnittlichen Arbeitstages in der Innenstadt, wobei auffallend viele Glasscherben im Unterschied zu anderen Veranstaltungen zu verzeichnen sind, welche wiederum zu Gefahrenstellen für die Altstadtbesucher werden können.

Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung vom 24. Oktober 2019 eine Allgemeinverfügung für die gesamte Innenstadt auf Grundlage der 1. Sprengstoffverordnung, die das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern vom 31. Dezember bis 1. Januar untersagt.

Des Weiteren wurde in der Allgemeinverfügung ein Mitführverbot von Feuerwerkskörpern in der Zeit vom 31. Dezember um 22:00 Uhr bis 1. Januar um 1:00 Uhr, erlassen.



Die Polizeiinspektion Ingolstadt wird das Abschuss- und Abbrennverbot sowie natürlich das Mitnahmeverbot von Feuerwerksköpern in der Innenstadt überwachen. Dies wird durch selektive Kontrollen unter Hinweis auf das Verbot sowie das konsequente Einschreiten gegen Personen, die sich nicht an das Verbot halten, geschehen. Die Polizei zählt dabei aber auch auf die Einsicht Ingolstädter Bürgerinnen und Bürger. Daneben wird in der Silvesternacht auch der Kommunale Ordnungsdienst das Verbot überwachen.

Zur Information der Bürgerinnen und Bürger von Ingolstadt sowie der Besucher in der Silvesternacht, wird - neben der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung in den Amtlichen Mitteilungen sowie den geplanten Pressehinweisen - die Innenstadt mit zirka 35 Schildern und 22 Bannern ausgestattet. Außerdem wird die Stadt mit einer Öffentlichkeitskampagne von IN-City e.V. unterstützt, deren Mitglieder Plakate mit entsprechenden Hinweisen zur Feuerwerksverbotszone in ihren Schaufenstern aushängen. Schließlich wird auch noch ab 27. Dezember 2019 auf das Feuerwerksverbot in der Innenstadt auf dem großen Außenflächenwerbeträger der Stadt an der Kreuzung Münchener Straße / Südliche Ringstraße hingewiesen.

Zusammenfassend sei angemerkt, dass die Freude der Bürgerinnen und Bürger am Silvesterfeuerwerk nicht unterbunden werden soll. Sicherheits- sowie weitere Aspekte wie Umweltverschmutzung, Gesundheit, Müllvermeidung und nicht zuletzt auch die Minimierung der Verletzungsgefahr sowie der Brandschutz sind aber genauso zu beachten. Danach erscheint ein Verbot in der Altstadt nach allem sinnvoll. Der entscheidende Impuls dafür muss von der Stadt ausgehen: Stadtverwaltung gemeinsam mit Feuerwehr, Polizei und Rettungskräften sensibilisieren die Bürgerschaft für Gefahren und Belastungen durch Feuerwerkskörper. Die Stadt kann Öffentlichkeit herstellen, eine Anerkennungskultur etablieren, die Motivation stärken und Vorbildfunktion ausüben. Insofern soll hiermit eine Empfehlung an die Bürgerschaft ergehen, auf das Silvesterfeuerwerk in der Innenstadt zukünftig zu verzichten; stattdessen zu überlegen, die eingesparten Kosten, zum Beispiel für anerkannte soziale Zwecke, zu spenden.