Hier erhalten Sie Infos rund um die Kommunalwahl am 15. März 2020.
(ir) Die von früheren Wahlen gewohnte Wahlbenachrichtigungskarte gibt es nicht mehr. Erstmalig erhalten die Wähler einen Wahlbenachrichtigungsbrief, der alle wichtigen Informationen zum Stimmrecht, zum zuständigen Wahllokal und zur Möglichkeit der Briefwahl enthält. Der Wahlbenachrichtigungsbrief ist auch nach der Hauptwahl für eine eventuelle Oberbürgermeister-Stichwahl aufzubewahren. Die Wahlbenachrichtigung muss bis spätestens 23. Februar 2020 jedem Wahlberechtigten zugestellt werden. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keinen Brief erhält, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich beim Wahlamt erkundigen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
In Ingolstadt ist wahlberechtigt, wer am 15. März 2020
• Unionsbürger ist,
• das 18. Lebensjahr vollendet hat,
• sich seit mindestens 15. Januar 2020 in Ingolstadt mit dem Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen aufhält,
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (*).
(*) Neu: Auch Menschen, für die zur Besorgung aller Angelegenheiten ein Betreuer bestellt wurde, sind seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2019 nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen. Auch sie erhalten daher einen Wahlbenachrichtigungsbrief.
Alle Wahlberechtigten können voraussetzungslos Briefwahlunterlagen beantragen. Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält ein entsprechendes Antragsformular. Der Antrag kann aber auch formlos schriftlich gestellt werden. Bei der Beantragung sind auch bei Nichtverwendung des amtlichen Musters immer Familienname, Vorname, Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift und ggf. eine abweichende Versandanschrift des Wahlberechtigten anzugeben. Der Antrag kann in einem ausreichend frankierten Umschlag dem Wahlamt am Rathausplatz 4 in 85049 Ingolstadt, zugesandt werden. Er kann aber auch in den Rathausbriefkasten eingeworfen oder beim Wahlamt abgegeben werden. Alternativ können die Briefwahlunterlagen unter www.ingolstadt.de/briefwahl (Bürgerservice-Portal) auch online beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann kostenfrei an die im Antrag angegebene Anschrift zugesandt. Das Briefwahlamt befindet sich im Neuen Rathaus, 2. Stock, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt. Die Briefwahlunterlagen können persönlich mit einem vollständig ausgefüllten Antrag beantragt und abgeholt werden. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist vorzulegen.
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr.
Mit schriftlicher Vollmacht des Wahlberechtigten können auch andere Personen die Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen. Ein Formular für die Vollmacht befindet sich im Wahlbenachrichtigungsbrief. Zur Vermeidung von Massenvollmachten hat die bevollmächtigte Person dem Wahlamt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Gleichzeitig mit der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl am 15. März 2020 können vorsorglich auch Briefwahlunterlagen für eine eventuelle Oberbürgermeister-Stichwahl am 29. März 2020 beantragt werden. Wegen der steigenden Beliebtheit der Briefwahl ist im Briefwahlamt mit starkem Andrang zu rechnen. Zur Vermeidung von Wartezeiten ist es daher empfehlenswert, sich die Briefwahlunterlagen auf dem Postwege zusenden zu lassen. Bitte machen Sie möglichst von diesem Angebot Gebrauch. Nach erfolgter Briefwahl kann der rote Wahlbrief kostenfrei dem Wahlamt rückübersandt werden. Er kann aber auch im Rathausbriefkasten eingeworfen oder im Wahlamt abgegeben werden. Wichtiger Hinweis: Wahlbriefe können am Wahlsonntag nicht in den Allgemeinen Stimmbezirken abgegeben werden. Wer am Wahlsonntag seinen Wahlbrief abgeben will, kann dies nur im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4 in 85049 Ingolstadt, tun. Alle Wahlberechtigten, die von der Briefwahl Gebrauch gemacht haben, müssen dafür Sorge tragen, dass der Wahlbrief das Wahlamt der Stadt Ingolstadt rechtzeitig vor Auszählung der Stimmen am Wahlsonntag, 15. März 2020 um 18:00 Uhr erreicht. Dies gilt insbesondere bei Rücksendung auf dem Postweg. Da die Wahlbriefe den zuständigen Briefwahllokalen zugeordnet werden müssen, wäre das Wahlamt für eine frühzeitige Rücksendung der Briefwahlunterlagen sehr dankbar. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag, 13. März 2020 um 15:0 Uhr beantragt werden. An diesem Tag gelten für das Briefwahlamt im Neuen Rathaus verlängerte Öffnungszeiten bis 15:00 Uhr. Aber auch hier die Bitte der Stadtverwaltung: Erleichtern Sie dem Wahlamt die Arbeit, indem Sie die Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig beantragen. Wegen der Postlaufzeiten macht es auch wenig Sinn, am Freitag vor der Wahl noch schriftliche Anträge in den Rathausbriefkasten einzuwerfen. Eine persönliche Abholung der Unterlagen im Wahlamt ist zu diesem späten Zeitpunkt sehr ratsam. Für Fragen ist das Wahlamt ab sofort unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-12 66 erreichbar.
Aus der Wahlbenachrichtigung ergibt sich, ob das jeweilige Wahllokal barrierefrei ist. Wählern mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, deren Wahllokal nicht barrierefrei ist, empfiehlt das Wahlamt die Anforderung von Briefwahlunterlagen.