(ir) Im Sommerhalbjahr ist eine Sperrzeit der Gastronomie ab 24:00
Uhr möglich.
Für die Außengastronomie in der Altstadt kann im
Sommerhalbjahr, also vom 1. April bis 30. September, eine Sperrzeit von 24:00
Uhr und für die beiden Tage des Audi Sommerkonzerts am 22. und 23. Juli eine
Sperrzeit bis 1:00 Uhr beantragt werden. Diese gilt aber nicht generell, sondern
setzt einen individuellen Antrag des jeweiligen Gastronomen voraus. Das hat der
Ausschuss für Sport, Veranstaltungen und Freizeit in seiner letzten Sitzung
beschlossen.
Alle Gastronomiebetriebe in der Altstadt haben nun die Möglichkeit, einen
Antrag bei der Stadt Ingolstadt, Ordnungs- und Gewerbeamt, Rathausplatz 4, 85049
Ingolstadt auf Verlängerung der Außengastronomiesperrzeit zu stellen.
Unter anderem muss beachtet werden, dass Musikdarbietungen jeder Art nur bis 22
Uhr erlaubt sind, ab 23.30 Uhr dürfen draußen keine Speisen und Getränke mehr
serviert werden und ab Mitternacht dürfen sich keine Gäste mehr im
Wirtschaftsgarten aufhalten. Aufräumarbeiten, auch für die Bestuhlung, müssen
bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.
Für die Audi-Sommerkonzerte
am 22. und 23. Juli im Klenzepark wird an den beiden Veranstaltungstagen der
Beginn der Außengastronomiesperrzeit auf 1:00 Uhr verschoben, dann darf nur bis
0:30 Uhr ausgeschenkt werden und ab 1:00 Uhr müssen die Gäste den Außenbereich
verlassen.
Um die Einhaltung der Regelung zu gewährleisten, wird der
Kommunale Ordnungsdienst verstärkt kontrollieren. Bei festgestellten Verstößen
wird die Sperrzeit für den Wirtschaftsgarten/Straßenausschank wieder auf den
alten Stand zurückgeführt, um den Schutz der Anwohner vor übermäßigen
Lärmbelästigungen zu gewährleisten.