Sperrzeitregelung für das Public-Viewing zur Fußball-WM 2018 im Außengastronomiebereich der Ingolstädter Gaststätten.
(ir) Während der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 wird es Ausnahmen beim Lärmschutz geben. Damit können auf Antrag auch Fußballspiele, die nach 22:00 Uhr enden, unter freiem Himmel übertragen werden.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. April 2018 beschlossen, der „Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußballweltmeisterschaft 2018“ zuzustimmen. Die Verordnung ist zum 5. Mai 2018 in Kraft getreten und tritt am 31. Juli 2018 außer Kraft.
Die Stadt Ingolstadt kann auf Grundlage dieser Verordnung nun im Einzelfall und auf Antrag Ausnahmeregelungen für Public-Viewing-Veranstaltungen in Wirtschaftsgärten erteilen.
Bei der Festsetzung der Betriebszeiten hat die Stadt Ingolstadt allerdings den Schutz der Nachbarschaft und das Interesse der Bevölkerung an öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien gegeneinander abzuwägen.
Wie schon bei der Fußballweltmeisterschaft 2014 sollen in Ingolstadt bei den Übertragungen der Spiele wieder an die großzügigen Außengastronomiezeiten ermöglicht werden. So können fußballinteressierte Bürgerinnen und Bürgern bei schönem Wetter das Public-Viewing bis zum Ende der Spiele im Außenbereich der Gastronomieflächen verfolgen, gleichzeitig soll mit dieser Regelung aber auch dem Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner Rechnung getragen werden.
Da im Regelfall ab 22:00 Uhr im Außenbereich keine Tondarbietungen mehr stattfinden dürfen, wird mit dieser Regelung ermöglicht, dass auch das Spiel der Vorrunde am 16. Juni, das um 21:00 Uhr beginnt, und die Spiele der Finalrunde, die um 20:00 Uhr beginnen, noch im Außenbereich der Gaststätte gezeigt werden dürfen. Das Spiel der Vorrunde am 16. Juni endet nach einer Spieldauer von 90 Minuten und der Halbzeitpause von 15 Min normalerweise um 22:45 Uhr, die Spiele der Finalrunde, die um 20:00 Uhr beginnen, enden nach der Spieldauer von 90 Minuten, einer Halbzeitpause von 15 Minuten, einer möglichen zweimaligen Verlängerung von jeweils 15 Minuten mit jeweils 5 Minuten Pause gegebenenfalls um 22:25 Uhr, sodass bei normalem Spielverlauf die in Ingolstadt übliche Außengastronomiesperrzeit von 23:00 Uhr beziehungsweise 24:00 Uhr eingehalten werden kann.
Die Spiele dürfen bis zum Ende im Freien übertragen werden. Die Wirte haben aber darauf hinzuwirken, dass die Gäste auf lärmintensive Fanartikel verzichten.
In den Gaststätten gilt - wie gesetzlich festgelegt - natürlich weiterhin die „Putzstunde“ als Sperrzeit.
Die Freigabe der Fußballveranstaltungen ist von den Wirten zu beantragen und bedarf einer besonderen Erlaubnis: Da die Lärmschutzverordnung des Bundeskabinetts keine direkten Rechte für das Public-Viewing eröffnet und letztendlich auch jeder Kommune frei stellt, ob sie von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen möchte, müssen alle interessierten Gastwirte im Ordnungs- und Gewerbeamt einen formlosen Antrag auf eine Erlaubnis zum Public-Viewing stellen, sofern sie ein Fernsehgerät in ihrem Wirtsgarten aufstellen möchten und erhalten daraufhin ihren Erlaubnisbescheid.
Für Rückfragen steht das Ordnungs- und Gewerbeamt der Stadt Ingolstadt gerne zur Verfügung. Es ist unter den Telefonnummern (08 41) 3 05-15 22 oder (08 41) 3 05-14 42, per Telefax unter (08 41) 3 05-15 09 und per E-Mail an gaststä