Das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche, damit sie am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen können und in der Schule nicht benachteiligt sind.
(ir) Im Jahr 2017 wurden im Jobcenter 5.150 Anträge, das sind 220 Anträge beziehungsweise 4,5 Prozent mehr als im Vorjahr bearbeitet und insgesamt 655.659 Euro an Förderleistungen, plus 40.110 Euro bewilligt.
Kinder in einer Kindertageseinrichtung, Schülerinnen und Schüler sollen in ihrer Kita, der Schule und auch in der Freizeit keine Benachteiligung gegenüber anderen haben, nur weil sie aus einer einkommensschwachen Familie stammen. Die finanziellen Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket greifen bei Ausflügen und Klassenfahrten, beim Schulbedarf, der mittäglichen Verpflegung oder bei der Verbesserung der schulischen Leistungen. Mit dem Teilhabebudget können zum Beispiel die Teilnahme an Freizeiten, die Mitgliedschaft in einem Verein, Musikunterricht oder ein anderes Freizeitangebot unterstützt werden.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden in Ingolstadt grundsätzlich für alle Familien von den spezialisierten Mitarbeiterinnen des Jobcenters erbracht. Dies gilt nicht nur für Kinder aus Familien im SGB II Leistungsbezug, sondern ebenfalls für Kinder aus Familien die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.
Im vergangenen Jahr stieg die Anzahl der Anträge aus dem Bereich SGB II um mehr als 4 Prozent beziehungsweise 177 Fälle auf 4483 Anträge. Dazu kamen noch 667 Anträge für Familien aus dem Bereich Wohngeld und Kinderzuschlag. Die größten Steigerungen ergaben sich bei den Schul-/Kitaausflügen mit 28 Prozent und bei der Lernförderung mit 20 Prozent.
In Folge der höheren Anzahl von Anträgen stiegen auch die Ausgaben um 4,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. So wurden im vergangenen Jahr insgesamt 560.570 Euro für Leistungsberechtigte aus dem SGB II ausgegeben. Dazu kamen noch Ausgaben in Höhe von 95 089 Euro für Familien aus dem Bereich Wohngeld und Kinderzuschlag.
Der größte Anstieg erfolgte im Bereich der eintägigen Schulausflüge mit 26 Prozent und der mehrtägigen Klassenfahrten mit 24 Prozent. Für die soziale/kulturelle Teilhabe wurden über 15 Prozent und für Mittagessen in den Kitas über 14 Prozent mehr ausgegeben. Trotz der deutlich gestiegenen Zahl der Anträge für Lernförderung stiegen hier die Ausgaben nur um 6,5 Prozent. Hier zeigt sich, dass das Kooperationsmodell des Jobcenters mit der Volkshochschule, mit dem die Lernförderangebote möglichst direkt in den Schulräumen angeboten werden, nicht nur ein niedrigschwelliges, sondern auch ein wirtschaftliches Angebot darstellt.
Zurückzuführen sind die gestiegenen Leistungen auch auf die vermehrte Information der Anspruchsberechtigten, der Schulen und der Vereine. Im Jobcenter werden Eltern mit Kindern hierzu von den Ansprechpartnern persönlich beraten. Für die Schulen und Vereine wurden Infoflyer entwickelt und verteilt, um auch hier verstärkt auf die Angebote hinzuweisen. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht weitere Verbesserungen im Bereich Bildung und Teilhabe vor.
Die neue Bundesregierung will die Leistungen für Bildung und Teilhabe weiter ausbauen. Unter anderem soll das Schulstarterpaket aufgestockt werden und der Eigenanteil zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen entfallen. Lernförderung soll künftig auch dann möglich sein, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist.
Sobald die entsprechende Gesetzänderung in Kraft tritt, wird das Jobcenter die Verbesserungen beim Schulstarterpaket und der Mittagsverpflegung automatisch umsetzen. Über die geplanten erweiterten Möglichkeiten zur Lernförderung werden wir Schüler, Eltern und Lehrer gesondert informieren.