Eine zügige Bauantragsbearbeitung macht eine Einschränkung der Öffnungszeiten erforderlich.
(ir) Nach dem letztjährigen Rekord von über 2.000 genehmigten Wohnungen, zahlreichen gewerblichen Objekten und über 1.400 Bauberatungen setzt sich dieser Trend bereits im 1. Quartal 2017 unverändert fort. Damit die Bauanträge zügig und störungsarm bearbeitet werden können, ist eine Einschränkung der Öffnungszeiten für den allgemeinen Publikumsverkehr erforderlich.
Daher hat das Bauordnungsamt ab 1. Mai zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag, Dienstag, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten sind selbstverständlich Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Die Einführung sogenannter „Stiller Zeiten“ soll im Sinne der Bürger zu einer Beschleunigung der Verfahren beitragen.