Tattoostudios dürfen auch wieder öffnen



Körpernahe Dienstleistungen sind ab Sonntag um 0:00 Uhr wieder erlaubt.

(ir) Wie die Stadt Ingolstadt mitteilte, ist die Ausübung und Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie beispielsweise Massagepraxen und Tattoostudios ab Sonntag, 16. Mai 2021 ab 0:00 Uhr wieder zulässig. Eine vorherige Terminreservierung („click & meet“) ist aber notwendig.



Für Kunden gibt es eine FFP2-Maskenpflicht, es muss jedoch kein negativer Corona-Test vorgelegt werden – dieser entfällt künftig auch für die bereits bisher erlaubten Dienstleistungen von Friseuren und Fußpflege. Die Details regelt die Bay. IfSMV.