Tierheimhunde künftig länger steuerbefreit



Stadt plant Erweiterung der Steuerbefreiung für Ingolstädter Tierheimhunde.

(ir) Angehende Hundebesitzer, die einen Hund aus dem Ingolstädter Tierheim aufnehmen, dürfen sich freuen: sie sollen künftig ein Jahr länger als bisher, nämlich noch weitere zwei Kalenderjahre nach dem Jahr der Aufnahme von der Hundesteuer befreit werden. Die Stadt Ingolstadt plant eine entsprechende Änderung ihrer Hundesteuersatzung, die auch eine Konkretisierung auf Hunde speziell aus dem Ingolstädter Tierheim vorsieht.



Mit einer Steuerbefreiung von zwei Jahren geht Ingolstadt im Vergleich mit anderen bayerischen Großstädten, die überwiegend eine einjährige Befreiung vorsehen, beispielhaft voran. Die Steuerbefreiung soll nicht nur der finanziellen Entlastung der künftigen Hundebesitzer dienen und hierdurch einen Anreiz bieten, sich für einen Tierheimhund zu entscheiden. Wichtig ist den Verantwortlichen seitens der Stadt auch der Bezug zum Ingolstädter Tierheim: Damit unterstützt die Stadt Ingolstadt gezielt das Bemühen des örtlichen Tierschutzvereins, möglichst vielen im Tierheim untergebrachten Hunden ein gutes neues Zuhause in einem privaten Haushalt zu ermöglichen.



Auch Karl Ettinger, den 1. Vorsitzenden des Ingolstädter Tierschutzvereins freut es: „Jede Unterstützung – auch die der neuen Hundebesitzer, die einen Hund von uns aufnehmen – trägt dazu bei, das Ingolstädter Tierheim ein Stück weit zu entlasten.“ Die Satzung wird auch deshalb bewusst mit örtlichem Bezug gestaltet, um teilweise fragwürdigen Hundevermittlungen oder -zukäufen aus dem Ausland nicht noch Vorschub zu leisten.

Die Satzungsänderung, die von Finanzreferent Franz Fleckinger initiiert wurde, wird dem Stadtrat am 19. Oktober 2017 zum Beschluss vorgelegt und soll rückwirkend für Tierheimaufnahmen ab dem 1. Januar 2017 gelten.