(ir) Für IHK-Hauptgeschäftsführer Driessen würde ein Bayerisches
Ladenschlussgesetz Klarheit schaffen.
Die IHK für München und
Oberbayern fordert ein bayerisches Ladenschlussgesetz, das die Ausnahmen für
Sonntagsöffnungen im Einzelhandel einfacher regelt. „Es ist absurd, dass der
Landeshauptstadt München ein verkaufsoffener Sonntag zu ihrem Stadtgründungsfest
auf Grund der aktuellen Rechtslage untersagt werden kann“, sagt
IHK-Hauptgeschäftsführer Peter Driessen.
„In einem bayerischen
Ladenschlussgesetz sollte die Anlassbezogenheit der verkaufsoffenen Sonntage
wegfallen, damit die Gemeinden und Einzelhändler zuverlässig und rechtssicher
planen können“, fordert der IHK-Chef. Das Bundesladenschlussgesetz legt fest,
dass aus Anlässen wie Märkten oder Messen an bis zu vier Sonn- und Feiertagen im
Jahr die Läden bis zu fünf Stunden lang geöffnet werden können.
Voraussetzung für die Öffnung ist eine Verordnung der zuständigen Gemeinde.
„Auch die Tourismusorte in Oberbayern könnten von einem liberaleren bayerischen
Ladenschlussgesetz profitieren“, unterstreicht Driessen. Bayern hat bislang als
einziges Bundesland darauf verzichtet, eigene Regeln für die Ladenöffnungszeiten
zu formulieren.