Trauerspiel Sonntagsöffnungen

(ir) Für IHK-Hauptgeschäftsführer Driessen würde ein Bayerisches Ladenschlussgesetz Klarheit schaffen.

Die IHK für München und Oberbayern fordert ein bayerisches Ladenschlussgesetz, das die Ausnahmen für Sonntagsöffnungen im Einzelhandel einfacher regelt. „Es ist absurd, dass der Landeshauptstadt München ein verkaufsoffener Sonntag zu ihrem Stadtgründungsfest auf Grund der aktuellen Rechtslage untersagt werden kann“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Peter Driessen.

„In einem bayerischen Ladenschlussgesetz sollte die Anlassbezogenheit der verkaufsoffenen Sonntage wegfallen, damit die Gemeinden und Einzelhändler zuverlässig und rechtssicher planen können“, fordert der IHK-Chef. Das Bundesladenschlussgesetz legt fest, dass aus Anlässen wie Märkten oder Messen an bis zu vier Sonn- und Feiertagen im Jahr die Läden bis zu fünf Stunden lang geöffnet werden können.

Voraussetzung für die Öffnung ist eine Verordnung der zuständigen Gemeinde. „Auch die Tourismusorte in Oberbayern könnten von einem liberaleren bayerischen Ladenschlussgesetz profitieren“, unterstreicht Driessen. Bayern hat bislang als einziges Bundesland darauf verzichtet, eigene Regeln für die Ladenöffnungszeiten zu formulieren.