Die örtlichen Allgemeinverfügungen wurden um drei Wochen verlängert.
(ir) Der Freistaat Bayern hat am Samstag, 13. Februar 2021 die Gültigkeit der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verlängert. Diese gilt nun bis einschließlich Sonntag, 7. März 2021.
Analog dazu hat auch die Stadt Ingolstadt die örtlichen Allgemeinverfügungen zur Definition der Bereiche für die Gültigkeit der Maskenpflicht und des Alkoholverbots bis einschließlich Sonntag, 7. März 2021 verlängert.