Welche Corona-Tests sind zulässig?



Im Zusammenhang mit der Öffnung der Außengastronomie weist die Stadt Ingolstadt nochmals zur Klarstellung darauf hin, welche Tests zulässig sind.

(ir) Grundsätzlich sind Ergebnisse eines PCR-Tests, eines POC-Antigentests (Schnelltest) und eines Selbsttests unter Aufsicht zugelassen. Für alle gilt jedoch eine zeitliche Befristung.
Bei einem PCR-Test darf das Ergebnis des Tests nicht älter als maximal 48 Stunden sein, der POC-Antigentest maximal 24 Stunden.



Die Selbsttests müssen unter „Aufsicht“ des Betreibers (Vier-Augen-Prinzip) durchgeführt werden. Verwendet werden kann ein Selbsttest mit dafür in Deutschland zugelassenen Antigenschnelltest zur Laienanwendung. Nicht zulässig ist es, einen bereits zuhause durchgeführten Selbsttest mitzubringen. Ob die Selbsttests von den Betreibern bereitgestellt werden oder von den Kunden mitgebracht werden müssen, legen die Betriebe im Rahmen der Kommunikation mit ihren Kunden fest.



Die notwendigen AHA Regeln sind bei Durchführung des Selbsttests unbedingt einzuhalten und Wartebereiche außerhalb der Außengastronomiefläche vorzusehen. Dabei muss das Hygienekonzept Menschenansammlungen wirksam verhindern. Details sind im Rahmenkonzept „Gastronomie“ des Freistaates dargestellt.
Erst nachdem der Selbsttest vor Ort ein negatives Ergebnis erbracht hat, darf der Gast im Außenbereich der Gastronomie Platz nehmen. Wird eine Coronavirus-Infektion feststellt, muss die betroffene Person alle Kontakte so weit wie möglich vermeiden, und das Selbsttestergebnis durch einen PCR-Test überprüfen lassen.



Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, ist durch den Gaststättenbetreiber immer eine Dokumentation mit Angaben von Namen und Vornamen und einer sicheren Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) je Hausstand und mit Angabe des Zeitraums des Aufenthaltes zu führen. Die Erhebung der Kontaktdaten kann auch in elektronischer Form erfolgen, soweit dabei eine hinreichend präzise Dokumentation der Daten sichergestellt ist.



Hierzu hat sich der Freistaat Bayern für den Einsatz der Luca-App entschieden. Die technischen Voraussetzungen, also die Anbindung der Luca-App an das EDV-System des Ingolstädter Gesundheitsamtes sind geschaffen. Damit kann die App zur Kontaktnachverfolgung auch in Ingolstadt von Betreibern, Gästen und Bürgern genutzt werden, wozu die Stadt Ingolstadt aufruft.