Wespen, Hummeln und Hornissen


 
In Bayern sind acht Staaten bildende Wespenarten heimisch. Davon fliegen nur die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe zu Lebensmitteln.

(ir) Diese beiden Wespenarten haben ihre Nester in Erdhöhlen oder anderen dunklen Hohlräumen und sind der Grund für den schlechten Ruf der Wespen. Alle anderen Wespenarten, wie beispielsweise Grabwespen, Schlupfwespen, Langkopfwespen und Hornissen werden nicht von Essen angelockt. Sie sind besonders geschützt. Generell gilt, dass alle Arten, deren Nester sichtbar – also im Gebüsch oder unter dem Schuppendach frei hängen – den „unproblematischen“ Arten zuzuordnen sind. Bei freihängenden Wespennestern sollte nach Möglichkeit abgewartet werden. Nach den ersten Frostnächten sterben Tiere und das alte Nest kann gefahrlos entfernt werden, da es im nächsten Jahr nicht wieder bezogen wird. Vorher dürfen Wespennester keinesfalls eigenhändig umgesiedelt oder beseitigt werden.

Wespen, auch die lästigen Wespen, übernehmen wichtige Funktionen: Sie füttern ihre Larven mit Blattläusen und Raupen und wirken somit als Schädlingsbekämpfer im Garten. Auf der Suche nach zuckerhaltiger Nahrung bestäuben die Wespen auch Blüten, da Pollen an ihren Beinen und am Hinterleib hängen bleiben. Hornissen sind besonders nützlich. Für ihre Larven erbeuten die Arbeiterinnen Insekten und Spinnentiere. Darunter sind auch Insektenarten, die wir Menschen als lästig empfinden, zum Beispiel Wespen, Bremsen, Schmeiß- und Stubenfliegen. Als einzige Wespenart fliegen Hornissen auch bei Dunkelheit und machen Jagd auf nachtaktive Insekten.



Alle staatenbildenden Insekten reagieren auf Störungen im unmittelbaren Nestbereich und verteidigen diesen. Ab einem Abstand von drei bis vier Metern sollten keine Angriffe zu befürchten sein. Wer dennoch gestochen wird, Ruhe bewahren und kühlen. Ungefähr 600.000 Deutsche leiden an einer Insektenstichallergie. Bei diesen Personen kommt es nach einem Stich schnell zu großflächigen Schwellungen, Juckreiz am ganzen Körper, Schwindel, Übelkeit, Frösteln oder Hitzegefühl. In diesem Fall wie auch bei Stichen in Mund und Rachenraum sofort den Rettungsdienst 112 verständigen.



Grundsätzlich unterliegen alle wildlebenden Tiere, also auch Wespen, dem allgemeinen Schutz des Gesetzes. Nach § 39 Abs.1 BNatSchG dürfen Tiere nicht mutwillig oder ohne vernünftigen Anlass gefangen, verletzt oder getötet werden. Hummeln, alle anderen Wildbienen, Hornissen sowie die meisten Wespenarten außer Gemeiner Wespe und Deutscher Wespe sind darüber hinaus besonders geschützt. Sie dürfen nach § 44 Abs.1 BNatSchG nicht verletzt oder gefangen und ihre Nester nicht zerstört werden. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Über die untere Naturschutzbehörde (UNB) kann in Einzelfall eine Ausnahme beantragt werden.

Weitere Informationen erteilt die untere Naturschutzbehörde im Umweltamt unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-25 59 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..