Widerspruch für Adressbucheintragung

(ir) Im Frühjahr 2016 wird vom Adressbuchverlag RUF in Zusammenarbeit mit der Stadt Ingolstadt das Ingolstädter Adressbuch neu herausgegeben, Widerspruch kann bis 21. März erfolgen.

Es wird ein nach Alphabet und Straßen gegliedertes Einwohnerverzeichnis, einen Firmen- und Branchenteil, einen Behördenwegweiser sowie ein Verzeichnis von Vereinen und Verbänden enthalten.

Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes ist die Stadt Ingolstadt berechtigt, dem Verlag Namen und Anschrift aller Einwohner über 18 Jahre mitzuteilen. Jeder Einwohner, der seinen Adresseintrag im Adressbuch nicht wünscht, hat die Möglichkeit seiner Eintragung in das Adressbuch zu widersprechen. Dieser Widerspruch muss schriftlich beim Bürgeramt der Stadt Ingolstadt, Postfach 21 09 64, 85024 Ingolstadt oder während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Niederschrift im Bürgeramt eingereicht werden.

Ein Musterschreiben ist auch im Internet unter der Adresse www.ingolstadt.de/adressbuch-formulare.htm abrufbar.

Für den Fall, dass im Melderegister der Stadt Ingolstadt bereits eine allgemeine Auskunftssperre oder ein entsprechender Widerruf eingetragen sein sollte, ist kein neuer Antrag erforderlich.
Der Widerspruch muss spätestens bis zum 21. März 2016 bei der Stadt Ingolstadt eingereicht werden.
Firmen, Handel-und Gewerbebetreibende oder freiberuflich Tätige, die im Branchenverzeichnis nicht erscheinen wollen, müssen dies ebenfalls bis spätestens zum 21. März 2016 dem Amt für Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten der Stadt Ingolstadt schriftlich mitteilen.

Unterlagen, die an Vereine und Verbände zur Überprüfung zugesandt werden, bitten wir umgehend an die Adressbuchverlagsgesellschaft RUF KG, Haydnstr. 1, 80336 München, Telefonnummer (0 89) 54 41 83 40 oder Telefax (0 89) 53 35 56, zurückzuschicken, da sonst keine Eintragung erfolgen kann. Stichtag hierfür ist der 25. März 2016.
Vereine, Verbände und Interessengruppen, die neu in das Adressbuch aufgenommen werden wollen, können dies ebenfalls bis zum 25. März 2016 beim Amt für Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten der Stadt Ingolstadt schriftlich beantragen.

Ab sofort nehmen auch Beauftragte des Adressbuchverlages RUF Werbeinserate und gebührenpflichtige Einträge entgegen, soweit sie zu den kostenlosen Grundeinträgen zusätzlich gewünscht werden.

Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten der Stadt Ingolstadt unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-15 31.