(ir) Im Frühjahr 2016 wird vom Adressbuchverlag RUF in Zusammenarbeit
mit der Stadt Ingolstadt das Ingolstädter Adressbuch neu herausgegeben,
Widerspruch kann bis 21. März erfolgen.
Es wird ein nach
Alphabet und Straßen gegliedertes Einwohnerverzeichnis, einen Firmen- und
Branchenteil, einen Behördenwegweiser sowie ein Verzeichnis von Vereinen und
Verbänden enthalten.
Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes ist
die Stadt Ingolstadt berechtigt, dem Verlag Namen und Anschrift aller Einwohner
über 18 Jahre mitzuteilen. Jeder Einwohner, der seinen Adresseintrag im
Adressbuch nicht wünscht, hat die Möglichkeit seiner Eintragung in das
Adressbuch zu widersprechen. Dieser Widerspruch muss schriftlich beim Bürgeramt
der Stadt Ingolstadt, Postfach 21 09 64, 85024 Ingolstadt oder während der
allgemeinen Öffnungszeiten zur Niederschrift im Bürgeramt eingereicht werden.
Ein Musterschreiben ist auch im Internet unter der Adresse
www.ingolstadt.de/adressbuch-formulare.htm abrufbar.
Für den Fall, dass
im Melderegister der Stadt Ingolstadt bereits eine allgemeine Auskunftssperre
oder ein entsprechender Widerruf eingetragen sein sollte, ist kein neuer Antrag
erforderlich.
Der Widerspruch muss spätestens bis zum 21. März 2016 bei der
Stadt Ingolstadt eingereicht werden.
Firmen, Handel-und Gewerbebetreibende
oder freiberuflich Tätige, die im Branchenverzeichnis nicht erscheinen wollen,
müssen dies ebenfalls bis spätestens zum 21. März 2016 dem Amt für
Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten der Stadt Ingolstadt
schriftlich mitteilen.
Unterlagen, die an Vereine und Verbände zur
Überprüfung zugesandt werden, bitten wir umgehend an die
Adressbuchverlagsgesellschaft RUF KG, Haydnstr. 1, 80336 München, Telefonnummer
(0 89) 54 41 83 40 oder Telefax (0 89) 53 35 56, zurückzuschicken, da sonst
keine Eintragung erfolgen kann. Stichtag hierfür ist der 25. März 2016.
Vereine, Verbände und Interessengruppen, die neu in das Adressbuch aufgenommen
werden wollen, können dies ebenfalls bis zum 25. März 2016 beim Amt für
Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten der Stadt Ingolstadt
schriftlich beantragen.
Ab sofort nehmen auch Beauftragte des
Adressbuchverlages RUF Werbeinserate und gebührenpflichtige Einträge entgegen,
soweit sie zu den kostenlosen Grundeinträgen zusätzlich gewünscht werden.
Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Staatsangehörigkeits- und
Ausländerangelegenheiten der Stadt Ingolstadt unter der Telefonnummer (08 41) 3
05-15 31.