2.000 Masken für Bedürftige



Bedürftige Personen ab 15 Jahren aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen erhalten kostenlos FFP2-Masken.

(ir) Im Freistaat Bayern gilt ab Montag, 18. Januar 2021 für Personen ab 15 Jahren die Pflicht, FFP2-Masken zu tragen. In der ersten Woche werden bei Verstößen jedoch noch keine Bußgelder ausgesprochen.



Der Freistaat Bayern stellt rund 2,5 Millionen FFP-Masken für Bedürftige zur Verfügung. Zugelassen sind auch Masken mit der Kennung KN95 und N95. Diese werden vom Landkreis Neuburg-Schrobenhausen an über 15-jährige Leistungsberechtigte per Post verschickt.



Im Landkreis sind das etwa 2.000 Menschen, darunter fallen Empfänger von Grundsicherungsleistungen wie Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt, Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Obdachlose.