Ab Mittwoch gelten im Kreis Neuburg-Schrobenhausen neue Regelungen



Der Landkreis ist mit einer Inzidenz ab 50 bis 100 eingestuft.

(ir) Seit Montag, 8. März 2021, sind Öffnungen an die 7-Tage-Inzidenz, die das Robert-Koch-Institut auf seinem Dashboard veröffentlicht, gebunden. Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen hat am heutigen Montag, 15. März 2021 die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten:
13. März 2021 63,7
14. März 2021 78,1 und
15. März 2021: 78,1.



Damit ist der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit einer Inzidenz von 50 bis 100 eingestuft. Nach den Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten deshalb für den Landkreis ab Mittwoch, 17. März 2021 um 0:00 Uhr folgende Regelungen, die bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 in Kraft treten:



Kontaktbeschränkung
Private Treffen von bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten sind möglich. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. (Gilt bereits ab der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz seit Samstag, 13. März 2021.)

Öffnung des Einzelhandels
Ladengeschäfte können für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen begrenzten Zeitraum öffnen (Click and Meet). Wer das Angebot nutzt, muss dem Betreiber seine Kontaktdaten nennen. Betreiber haben zudem weitere Beschränkungen bezüglich der Verkaufsflächen zu beachten.



Öffnung von Kulturstätten
Kulturstätten wie Museen, Ausstellungen und Schlösser können für Besucher nur nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Dabei müssen die Kontaktdaten der Kunden erfasst werden.

Sport
Kontaktfreier Sport im Freien ist erlaubt für Angehörige des eigenen Hausstandes sowie mit zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstandes. Dabei darf die Personenzahl von fünf nicht überschritten werden. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Darüber hinaus ist kontaktfreier Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.



Für die Schulen und Kindertagesbetreuungen im Landkreis gelten bis zum Ende dieser Woche die am letzten Freitag bekannt gegeben Regelung. Die Regelungen für die darauffolgende Woche gibt das Landratsamt am Freitag, 19.März 2021 auf der Grundlage der 7-Tage-Inzidenz bekannt.