Besuchsregelungen der Neuburger Klinik



Regelungen zu Besuchsmöglichkeiten ab Donnerstag, 11. November 2021. 

(ir) Die KJF Klinik Sankt Elisabeth passt die Regelungen zu Besuchsmöglichkeiten aufgrund der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen (Corona-Ampel „Rot“) und auf Basis der „Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom Dienstag, 9. November 2021“ wie folgt an:

• Für den gesamten Klinikbereich gilt die 2-G-Regel. Nichtgeimpfte Besucher dürfen die Klinik nicht betreten.
• Besuche sind für alle Abteilungen erlaubt, auch auf Intensiv- und Isolierstation.
• Die Erfassung der Kontaktdaten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.
• Besucher dürfen die Klinik nur mit einer FFP2-Maske betreten.
• Geimpfte und genesene Personen im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmen-verordnung benötigen kein negatives Testergebnis, wenn ein entsprechender Nachweis und ein Personalausweis vorgelegt wird
• Es darf pro Patient nur ein Besucher am Tag kommen,



• Die Besuchszeit von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr bleibt unverändert.
• Von der strikten 2-G-Regel kann bei folgenden Personenkreisen abgesehen werden:
• Väter von Neugeborenen bei der Geburt. An den Folgetagen greift die 2-G-Regel.
• nahe Angehörige von Patientinnen und Patienten in der palliativmedizinischen Betreuung
• in medizinisch begründeten Ausnahmefällen nach ärztlicher Genehmigung
• bei minderjährigen oder hilfsbedürftigen Patientinnen und Patienten bei Notfallbehandlung



Die KJF Klinik möchte hier nochmals auf die Eigenverantwortung jeder einzelnen Besucherin und jedes einzelnen Besuchers hinweisen und bittet, die Hygiene- und Abstandsregelungen im Haus unbedingt zu beachten.



Für alle Besucherinnen und Besucher gilt die Pflicht, auch im Patientenzimmer eine FFP2-Maske zu tragen und die Abstandsregelungen möglichst einzuhalten. Während des Besuchs sind auch die Patientinnen und Patienten verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen (sofern möglich).



Bitte desinfizieren Sie sich die Hände bei Betreten und Verlassen der Klinik sowie des Patientenzimmers. Eine Überprüfung der Regelung und Anpassung an die aktuelle Situation erfolgt regelmäßig durch die Klinikleitung.