BRK gibt Leuchtturmprojekt Mehrgenerationentagesstätte auf



Die vergangenen Wochen waren für den BRK Kreisverband Neuburg-Schrobenhausen sehr turbulent. 

(ir) Die Verantwortlichen stellten sich besonderen Herausforderungen, um das geplante Mehrgenerationenhaus am Neuburger Schwalbanger zu verwirklichen. Nun hat der Vorstand des BRK Kreisverbandes Neuburg-Schrobenhausen in seiner Sitzung am 15. Juni 2021 beschlossen, das Projekt aufzugeben. Bernhard Gmehling und Kreisgeschäftsführer Anton Gutmann (Foto) berichteten über die Herausforderungen, die zu bewältigen gewesen wären. Insbesondere die Gesamtheit aller Risiken und die finanziellen Belastungen haben die Entscheider dazu bewegt, das Vorhaben leider nicht zu realisieren.



„Das Projekt wäre für Neuburg einzigartig gewesen. Neben dem guten Betriebskonzept hätte wir für Neuburg ein interessantes und notwendiges Angebot geschaffen“, erklärt BRK-Vorsitzender Bernhard Gmehling.



Nach der Kostenberechnung des Architekten müssten für das Vorhaben 5,7 Millionen Euro Baukosten eingeplant werden. Für die Bewertung des Gesamtprojekts wurden noch die Erschließung des Grundstücks, die Einrichtung und Ausstattung berücksichtigt. Aufgrund der derzeitigen Baukostenentwicklung wurden darüber hinaus 10 Prozent Baukostensteigerungen während der Bauphase eingesetzt, so dass die Gesamtinvestition mit 6,9 Millionen Euro veranschlagt wurde.



Für die Realisierung des Projekts wurden vom BRK Förderungen beim Landesamt für Pflege für die Tagespflege und bei der Regierung von Oberbayern für die Kindertagesstätte beantragt. Unter der Annahme, dass sämtliche Förderungen wie beantragt gewährt werden, müsste der Kreisverband aus sämtlichen anderen Betätigungsfeldern jährlich etwa 110.000 Euro für die kommenden 20 Jahre aufbringen, um die Belastungen aus der Finanzierung und des Erbpachtvertrags zu decken.



Die gemeinnützige Ausrichtung des Kreisverbands und die damit verbundene geringe Ertragskraft lässt eine solche Quersubventionierung nicht zu und würde die Handlungsfähigkeit des BRK im Landkreis in besonderem Maße und über sehr lange Zeit belasten. Der BRK Kreisverband verfügt leider nicht über entsprechendes Eigenkapital.



Aufgrund der geplanten 81 Betreuungsplätze rechnete die Stadt Neuburg und das BRK mit einer Förderung von 3 Millionen Euro durch die Regierung. Die Förderzusage lautete abschließend auf 2,1 Millionen Euro und brachte somit eine Förderlücke von rund 900.000 Euro, die das BRK durch einen Kredit hätte finanzieren müssen. Rücksprachen mit der Regierung zeigten auf, dass neben den Platzzahlen die förderfähigen Flächen für die Gewährung der Finanzmittel ausschlaggebend sind. Die geplanten Betreuungsplätze würden eine maximale Fläche von etwa 630 qm rechtfertigen. Die eingereichten Pläne wiesen zwar in etwa 790 Quadratmeter auf, von denen durch die Regierung lediglich 430 Quadratmeter als förderfähig anerkannt wurden.



Elfriede Müller, stellvertretende BRK-Vorsitzende bedauert, dass neben den vielen Stunden der Planung vor allem die Begegnungsmöglichkeiten zwischen Jung und Alt nun nicht angeboten werden können. „Wir sind fest davon ausgegangen, dass sich die Kinder und Senioren gegenseitig unterstützen und vor allem Lebensfreude bringen. Das können wir jetzt nicht mehr anbieten.“



Die Stadt Neuburg hatte im Vorfeld der BRK-Vorstandssitzung sämtliche Anstrengungen unternommen, um das Vorhaben zu unterstützen und trotz hoher Förderlücke zu ermöglichen. In seiner Sitzung vom Dienstag, 18. Mai 2021 hat der Stadtrat beschlossen, die Förderlücke in Höhe von 900.000 Euro, die Erschließung sowie den anteiligen Erbpachtzins im Rahmen der Trägervereinbarung zu 80 Prozent als Zuschüsse zu decken. Vor allem Johann Habermayer, Frau Hartmann und Herr Häckl haben sich für die Unterstützung stark gemacht und den Stadtrat vom Vorhaben überzeugt.



„Die Unterstützung durch die Stadt wäre enorm gewesen und ich bedanke mich bei allen, die das Projekt in so wohlwollender Weise vorangetrieben haben“, so Kreisgeschäftsführer Anton Gutmann.



Zudem bestand hoher Zeitdruck. Im Rahmen der Fördergenehmigung durch die Regierung für die Kindertagesstätte war ein Baubeginn bis Freitag, 27. August 2021 vorgeschrieben, ansonsten würden 744.000 Euro Förderung entfallen. Nun einfach mit dem Bau beginnen war nicht möglich. Dies hätte die Förderung der Tagespflege mit einer Höhe von 375.000 Euro gefährdet, da die Maßnahme erst nach der Förderzusage begonnen werden darf.



Um einen vorzeitigen Baubeginn durch das Landesamt für Pflege zu erreichen, ist eine Genehmigung durch den BRK-Landesverband unerlässlich. Das Gremium des BRK-Landesverbandes ist ehrenamtlich und genehmigt derartige Projekte mit einer Antragsfrist von 8 Wochen. Diese Frist ist bereits vor dem Zugang des Förderbescheids der Regierung von Oberbayern abgelaufen.



„Die Risiken steigender Baukosten sind derzeit nicht absehbar und würden unseren BRK Kreisverband sehr belasten“, kommentiert Prof. Günther Schalk, 2. stellvertretender Kreisvorsitzender. Kreisgeschäftsführer Anton Gutmann bedankt sich bei allen Rotkreuzlern, die bei der Planung und Bewertung tatkräftig mitgeholfen haben, vor allem den Vorstandsmitgliedern Dieter Koschmieder in seiner Funktion als Schatzmeister und Stefan Eikam, der als Justiziar bei den vorbereitenden Vertragsverhandlungen mitgewirkt hat und Bernhard Gmehling, der das Vorhaben nach allen Kräften unterstützt hat.