Eintragungsscheine für das Volksbegehren „Rettet die Bienen“


 
Am Donnerstag, 31. Januar 2019 startet die Eintragungsfrist für das Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ mit der Kurzbezeichnung „Rettet die Bienen“. 

(ir) Stimmberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen, die spätestens am 13. Februar 2019 das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung beziehungsweise. ihren Hauptwohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten.

Eine Möglichkeit zur „Briefwahl“ gibt es bei Volksbegehren nicht. Für das Volksbegehren können die Stimmberechtigten zwar Eintragungsscheine bei ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen, sollten dabei aber Folgendes beachten: Ein Eintragungsschein ermöglicht, dass man sich ohne Vorliegen besonderer Gründe in einem beliebigen Eintragungsraum in ganz Bayern in eine Eintragungsliste eintragen kann. Briefwahlunterlagen erhält man durch die Beantragung aber nicht.



Mit einem Eintragungsschein kann man auch eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen, wenn man während der gesamten Eintragungsfrist wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage ist, einen Eintragungsraum aufzusuchen. Das gilt auch, wenn diese Einschränkungen altersbedingt sind.

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, Familienname, Vorname und Anschrift der Hilfsperson müssen auf dem Eintragungsschein stehen und Datum und Unterschrift des Stimmberechtigten dürfen nicht fehlen.



Will man nach Erteilung eines Eintragungsscheins doch noch in der Wohnsitzgemeinde einen Eintragungsraum aufsuchen und sich hier persönlich eintragen, darf man nicht vergessen, den Eintragungsschein mitzunehmen.

Bis zum 13. Februar 2019 können sich die Stimmberechtigten in die Eintragungslisten, die bei den Wohnsitzgemeinden ausliegen, eintragen.