Gemeinden erhalten Stimmzettel für die Stichwahl


 
Die Landratswahl im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen geht in die Stichwahl. 

(ir) Nachdem im ersten Wahlgang am 20. Januar 2019 keiner der Bewerber um das Amt des Landrats die absolute Mehrheit erzielt hatte, ist am Sonntag, 3. Januar 2019 ein weiterer Wahlgang nötig.

Fridolin Gößl (CSU) und Peter von der Grün (FW) treten erneut an. Gößl erhielt im ersten Wahlgang 41,7 Prozent der abgegebenen gültigen Wählerstimmen und von der Grün 40,6 Prozent.



Die Stimmzettel für die Stichwahl wurden am Mittwoch, 23. Januar 2019 an die Gemeinden übergeben, sodass die Briefwahlunterlagen nun versendet werden können. Beantragt werden die Unterlagen bei der Wohnsitzgemeinde. Die Gemeinden haben das Antragsformular für die Stichwahl in der Regel bereits mit den Briefwahlunterlagen für den 20. Januar 2019 mitgeschickt. Wählerinnen und Wähler, die bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen für den 20. Januar 2019 auf dem Antragsformular angekreuzt hatten, dass sie im Falle einer Stichwahl eine Briefwahl vornehmen möchten, erhalten ihre Unterlagen automatisch ohne weiteres Zutun. Ist das nicht erfolgt, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Wer im ersten Wahlgang an der Urne gewählt hat, bei der Stichwahl jedoch eine Briefwahl wünscht, sollte die Unterlagen umgehend bei seiner Gemeinde anfordern. Wer am 20. Januar 2019 eine Briefwahl vorgenommen hat, nun aber an die Urne gehen möchte, kann das tun, auch wenn die Gemeinde ihm die Briefwahlunterlagen für den 3. Februar 2019 schon zugesendet hat. Dazu nimmt er den Wahlschein mit in sein Wahllokal.



Die Wahlbenachrichtigungen gelten weiter auch für die Stichwahl. Aber auch ohne die amtliche Wahlbenachrichtigung kann man wählen. Dazu muss man sich im Wahllokal ausweisen können. Die Wahllokale bleiben unverändert so, wie im ersten Wahlgang.

Das Foto zeigt Kreiswahlleiter Klaus Ferstl, der die Stichwahl-Stimmzettel am Mittwoch, 23. Januar 2019 an die Gemeinden übergeben hat.