Flüchtlinge an den Arbeitsmarkt heranführen




(ir) Landratsamt sucht Träger für das Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM).

Es geht um das Thema Arbeit und damit einen wichtigen Baustein der Integration von Flüchtlingen: Mit dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgelegten Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM) können im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ab sofort bis Ende 2020 93 Arbeitsgelegenheiten durch Bundesmittel finanziert werden.

Maßnahmenträger, also Einrichtungen, die die Plätze zur Verfügung stellen, können staatliche, kommunale oder gemeinnützige Organisationen sein. Als Gegenleistung für ihre Aufwendungen erhalten die Träger je FIM eine monatliche Pauschale von 250 Euro von der Arbeitsagentur. Ebenso wird die Entschädigung von 80 Cent pro Stunde, die die teilnehmenden Flüchtlinge vom Träger ausbezahlt bekommen, aus Mitteln des Bundes erstattet. Wichtige Voraussetzung ist, dass es sich bei den Maßnahmen um zusätzliche Arbeiten handelt, also Tätigkeiten, die sonst überhaupt nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet würden. Die individuelle Beschäftigungsdauer je Teilnehmer beträgt bis zu sechs Monate bei einem Umfang von bis zu 30 Wochenstunden.



Das Programm ist Flüchtlingen vorbehalten, die sich noch im Asylverfahren befinden. Ziel ist es, die oftmals lange Wartezeit bis zur Entscheidung über den Asylantrag durch eine gemeinwohlorientierte Beschäftigung sinnvoll zu überbrücken. Gleichzeitig ermöglicht das niederschwellige Angebot den Flüchtlingen einen ersten Kontakt mit dem Arbeitsmarkt und gewährt nützliche Einblicke in das berufliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland.

Interessenten, die eine oder mehrere der 93 geförderten Arbeitsgelegenheiten schaffen möchten, wenden sich zunächst an das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen. Von dort wird die FIM bei der Arbeitsagentur beantragt.



Nach positiver Entscheidung der Arbeitsagentur stimmen sich Landratsamt und Maßnahmenträger hinsichtlich eines geeigneten Teilnehmers ab, der dann fest zugewiesen wird.

Die Antragsformulare für FIM können im Landratsamt angefordert werden. Ansprechpartnerin in allen Fragen rund um das Thema ist Lisa Seitle vom Sozialamt. Sie ist unter der Telefonnummer (0 84 31) 57-4 92) und per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erreichbar.