Wichtige Infos zur Vogelgrippe




(ir) Eilverordnung schließt kleine Betriebe mit ein.

Die Schutzvorkehrungen zur Eindämmung der Vogelgrippe in Deutschland werden ausgeweitet. Seit Montag müssen auch kleinere Betriebe Sicherheitsmaßnahmen treffen. Darauf weist das Veterinäramt hin.

Gesetzliche Grundlage ist die Geflügelpest-Verordnung, die für Betriebe ab 1.000 Tiere Gültigkeit hat. Mit der ergänzenden Eilverordnung bezieht das Bundesagrarministerium auch kleinere Betriebe und Privatpersonen in die Meldepflichten und die Schutzvorkehrungen mit ein.



Dokumentationspflicht
Waren bislang nur Halter ab 100 Stück Geflügel verpflichtet, die Zahl von verendeten Tieren zu dokumentieren, so gilt diese Vorschrift nun auch für Bestände unter 100 Tieren. Betriebe, die zwischen 10 und 1.000 Tiere halten, müssen zudem werktäglich die Gesamtzahl der gelegten Eier erfassen.

Schutzmaßnahmen
Die Schutzmaßnahmen für gewerbliche Betriebe gelten jetzt selbst für Hobbyhalter. Diese müssen ihre Standorte gegen unbefugtes Betreten oder Befahren sichern. Beim Betreten der Ställe ist Schutzkleidung zu tragen. Hinterher sind Hände, Schuhe und Kleidung zu desinfizieren. Die Eilverordnung ermöglicht den Landratsämtern zudem, nach Risikobewertung und falls erforderlich, weitere Schutzvorkehrungen zu treffen. Sie ist gültig bis 20. Mai 2017.



Telefon-Hotline
Das Veterinäramt verweist noch einmal auf die allgemeine Meldepflicht, der alle Geflügelhalter - unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere - unterworfen sind. Für Meldungen oder Fragen zur Vogelgrippe steht das Veterinäramt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen unter den Telefonnummern (0 84 31) 57-2 88 oder (0 84 31) 57-1 10 zur Verfügung.