Führerscheine müssen umgetauscht werden



Das Ende der ersten Umtauschfrist rückt näher.

(ir) Der Bundesrat hat 2019 den bundesweiten Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle Führerscheine in der EU ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.



Die erste Umtauschfrist - bis 19. Januar 2022 - neigt sich bereits langsam dem Ende zu. Oft stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Umtausch erfolgen und wie der einzelne Führerscheininhaber sich konkret verhalten muss.



Im ersten Zug müssen sämtliche Führerscheine umgetauscht werden, die noch der sogenannten nationalen Fahrerlaubnis entsprechen. Dies sind die landläufig genannten „grauen“ und „rosa Lappen“, sowie Fahrerlaubnisse aus der ehemaligen DDR.

• Bis 19. Januar 2022 betrifft dies Personen der Jahrgänge 1953 bis 1958.
• Ab 20. Januar 2022 sind dann die Jahrgänge 1959 bis 1964 am Zug.
• Personen, die zwar in diesen Jahren geboren sind, bereits jedoch über eine EU-Fahrerlaubnis verfügen, müssen je nach Ausstellungsdatum frühestens zum 19. Januar 2026 getauscht haben.



Wenn der Umtausch des Führerscheins bis zu diesem Datum nicht erfolgt ist, liegt ein ungültiges Dokument vor. Um das zu vermeiden, ist es sinnvoll, den Umtausch bereits vorab vorzunehmen - zumal derzeit mit Lieferzeiten von bis zu drei Wochen durch die Bundesdruckerei zu rechnen ist.



Wie kommt man nun zu einer neuen Fahrerlaubnis? Benötigt wird lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und der bisherige Führerschein. Im Rahmen eines Termins in der Führerscheinstelle füllt der Führerscheininhaber den betreffenden Antrag aus, die Angaben werden dann geprüft und anschließend wird der neue Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt. Die Kosten für eine neue Fahrerlaubnis belaufen sich auf rund 25 Euro.



Die persönliche Antragstellung in den Führerscheinstellen kann weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung in der Führerscheinstelle erfolgen. Termine werden für die Führerscheinstellen in Neuburg und Schrobenhausen unter der Telefonnummer (0 84 31) 57-4 80 vergeben.