Informationen zur Bundestagswahl 2021



Am Sonntag, 26. September 2021, findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. 

(ir) Die Links zu den Ergebnispräsentationen aus den Wahlkreisen 214 Freising sowie 216 Ingolstadt sind auf der Homepage des Landkreises unter https://neuburg-schrobenhausen.de/ergebnisse-bundestagswahl hinterlegt.



Die Stadt Schrobenhausen, die Gemeinde Aresing und die Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen, mit den Mitgliedsgemeinden Gachenbach, Waidhofen, Brunnen, Langenmosen und Berg im Gau, im Süden des Landkreises bilden zusammen mit den Landkreisen Freising und Pfaffenhofen an der Ilm den Wahlkreis 214 Freising.



Der nördliche Bereich des Landkreises ist hingegen dem Wahlkreis 216 Ingolstadt zugeordnet. Dieser Wahlkreis setzt sich aus der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau, dem Markt Rennertshofen und dem Markt Burgheim, den Gemeinden Karlshuld, Karlskron, Königsmoos, Ehekirchen, Oberhausen und Weichering sowie den der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg an der Donau angehörigen Gemeinden Bergheim und Rohrenfels zusammen. Darüber hinaus umfasst der Wahlkreis 216 die Stadt Ingolstadt und den Landkreis Eichstätt.



Am Montag, 27. September 2021 werden die Wahlunterlagen aus den Gemeinden des Landkreises beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen eingereicht und dort bis einschließlich Dienstag, den 28. September 2021 von Mitarbeitern des Landratsamtes geprüft. Anschließend werden die geprüften Wahlunterlagen zur Kreiswahlleitung in Ingolstadt, zuständig für den Wahlkreis 216 im Norden des Landkreises, und zur Kreiswahlleitung in Freising, verantwortlich für den Wahlkreis 214 im Süden des Landkreises, transportiert.



Aufgrund dessen ist der Dienstbetrieb im für die Wahlprüfung zuständigen Sachgebiet Kommunalwesen, dem der Bereich Ausbildungsförderung angegliedert ist, in der Zeit vom Montag, 27. September 2021 bis einschließlich Dienstag, 28. September 2021 eingeschränkt. In dieser Zeit können leider keine Anfragen entgegengenommen werden.



Das Landratsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger diese vorübergehende Einschränkung des Dienstbetriebs bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.