Landkreis Neuburg-Schrobenhausen setzt Maskenpflicht an Grundschulen aus



Die Maskenpflicht gilt weiterhin für Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe.

(ir) Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen setzt die Maskenpflicht am Platz für Grundschulen und Grundschulklassen an Förderschulen ab Freitag, 23. Oktober 2020, vorerst aus. Das heißt: An den Grundschulen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen muss ab Freitag am Platz keine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Die Pflicht zum Tragen einer Maske im Unterricht ab der Jahrgangsstufe 5 bleibt erhalten.



Landrat Peter von der Grün hat im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt und dem Schulamt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Die Erkenntnisse des Gesundheitsamts Neuburg-Schrobenhausen haben ergeben, dass Kinder im Grundschulalter nicht nennenswert zum Infektionsgeschehen im Landkreis beitragen. Zudem konnte bislang keine Infektionsausbreitung, die von Grundschulen ausging, festgestellt werden.



„Wir haben diese Entscheidung getroffen, da Grundschüler nicht die Treiber des Infektionsgeschehens sind“, erklärt Peter von der Grün. Er weist jedoch darauf hin, dass im Infektionsfall ganze Klassen vorübergehend in Quarantäne gehen müssen.