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Eingeschränkter Dienstbetrieb in den Bereichen Kommunalwesen und Ausbildungsförderung.
(ir) Die Wahl zum 19. Bayerischen Landtag findet am Sonntag, 8. Oktober 2023, statt. Am darauffolgenden Montag, 9. Oktober 2023, werden die Wahlunterlagen aus den Landkreiskommunen beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen eingereicht und dort bis einschließlich Mittwoch, 11. Oktober 2023, von Mitarbeitern des Landratsamtes geprüft.
Aus diesem Grund ist an diesen Tagen der reguläre Dienstbetrieb im für die Wahlprüfung zuständigen Sachgebiet Kommunalwesen (SG 20), zu der auch der Bereich der Ausbildungsförderung zählt, eingeschränkt.
Die Einschränkungen gelten bis zur Sitzung des Stimmkreisausschusses am Mittwoch, den 11. Oktober 2023, um 17:00 Uhr. Bis dahin müssen alle Wahlunterlagen der Landtags- und Bezirkswahlen des Stimmkreises 125 geprüft werden.
Im Sachgebiet 20 können in dieser Zeit leider keine Anfragen entgegengenommen werden. Das Landratsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger, diese vorübergehende Einschränkung des Dienstbetriebs zu berücksichtigen.
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