Landratsamt von ND-SOB rechnet mit hoher 7-Tages-Inzidenz



Ein technisches Problem verursachte die Diskrepanz bei der heutigen 7-Tages-Inzidenz.

(ir) Bei der heutigen Meldung der 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen kam es wegen technischen Problemen zu Verzögerungen. Die vom Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen gemeldeten Neuinfektionen von Donnerstag, 10. Dezember 2020, sind mit Verzug an das Landesamt für Gesundheits- und Lebensmittelsicherheit (LGL) übermittelt worden.



Aus diesem Grund sind die Daten des Landesamtes noch nicht im Robert-Koch-Institut (RKI) eingegangen. Das RKI hat daher bei der Berechnung der 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit 0 zusätzlichen Neuinfektionen für Donnerstag, 10. Dezember 2020 errechnet. Aus diesem Grund liegen die die Werte des LGL und des RKI bei der 7-Tages-Inzidenz weit auseinander.



So meldete das LGL eine 7-Tages-Inzidenz von 193,21 (Stand Donnerstag, 10. Dezember 2020 um 8:00 Uhr), beim RKI liegt diese bei 151,10 (Stand Freitag, 11. Dezember 2020 um 0:00 Uhr.) Die korrigierten Daten fließen in die morgige Meldung mit ein.
Das Landratsamt rechnet damit, dass die Schwelle von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern im Laufe des Wochenendes überschritten wird. Sollte dies der Fall sein, wird die Bevölkerung umgehend informiert werden.



Die Überschreitung des Wertes hat weitere Einschränkungen im Rahmen der 10. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zur Folge:
• Von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund
• eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
• der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
• der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
• der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
• der Begleitung Sterbender,



• von Handlungen zur Versorgung von Tieren,
• der Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften im Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember 2020 oder
• von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
• Märkte zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte sind untersagt.
• An allen Schulen findet ab der Jahrgangsstufe acht mit Ausnahme der jeweils letzten Jahrgangsstufe und der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung kein Unterricht in Präsenzform statt.
• Der Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterricht in Präsenzform ist untersagt.



Zur Systematik der Zahlenmeldung
Das Gesundheitsamt übermittelt die neu gemeldeten Corona-Fälle täglich elektronisch an das LGL. Das LGL veröffentlicht täglich gegen 14:00 Uhr, die Zahlen, die bis 8:00 Uhr desselben Tages eingegangen sind. Das LGL meldet die Zahlen an das RKI weiter. Dort werden die Daten täglich mit dem Stand um 0:00 Uhr veröffentlicht.