Mund-Nasen-Schutzpflicht für Besucher des Landratsamts



Auf dringender Empfehlung des Innenministerium besteht jetzt Maskenpflicht im Landratsamt von Neuburg Schrobenhausen. 

(ir) Für Besucher des Landratsamtes von Neuburg-Schrobenhausen gilt aufgrund einer dringenden Empfehlung des Bayerischen Innenministeriums ab Donnerstag, 4. März 2021 die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Zutritt in die Dienstgebäude des Landkreises ist daher nur noch mit sogenannten medizinischen Gesichtsmasken oder auch OP-Masken beziehungsweise FFP2-Masken möglich.



Die Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin gebeten, nur für unaufschiebbare Erledigungen und nur nach vorheriger Terminvereinbarung ins Amt zu kommen. Weitere Anliegen sind so weit wie möglich per Telefon oder E-Mail mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abzuklären. Falls der Besuch des Landratsamtes unumgänglich ist, muss dafür vorab ein Termin mit dem jeweiligen Sachbearbeiter vereinbart werden.



Da Menschenansammlungen zu vermeiden sind, kann immer nur eine Person zu ihrem jeweiligen Anliegen vorsprechen. Die Telefonnummern der jeweiligen Bereiche sind auf der Homepage des Landratsamtes zu finden.