Neuburger Klinik passt Besuchsregelungen an



Regelungen zu Besuchsmöglichkeiten ab Mittwoch, 16 Juni 2021.

(ir) Die KJF Klinik Sankt Elisabeth passt die Regelungen zu Besuchsmöglichkeiten aufgrund der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen und auf Basis der „Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 8. Juni 2021“ wie folgt an:



• Besuche sind wieder für alle Abteilungen erlaubt, auch auf Intensiv- und Isolierstation
• Die Erfassung der Kontaktdaten bleibt weiterhin bestehen (online ausfüllen oder vor Ort)
• Besucher dürfen die Klinik mit einer FFP2 Maske betreten und müssen einen schriftlich bestätigten Corona-Test mit negativem Ergebnis vorlegen (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, Schnelltest nicht älter als 48 Stunden)



• Geimpfte und genesene Personen im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmen-verordnung benötigen kein negatives Testergebnis, wenn ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird
• Es dürfen pro Patient maximal zwei Besucher am Tag kommen, allerdings nur als einzelne Person (das heißt, erst wenn sich der vorangegangene Besucher an der Einlasskontrolle vom Haupteingang wieder abgemeldet hat, darf der nächste Besucher eintreten)
• Die Besuchszeit von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr bleibt unverändert

Von der strikten Testpflicht kann in folgenden Personenkreisen abgesehen werden:
• Eltern oder Sorgeberechtigte von minderjährigen Patientinnen und Patienten der Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin
• Eltern oder Sorgeberechtigte von Patientinnen und Patienten der neonatologischen Intensivstation
• Väter von Neugeborenen
• nahe Angehörige von Patientinnen und Patienten in der palliativmedizinischen Betreuung



• In medizinisch begründeten Ausnahmefällen nach ärztlicher Genehmigung
• Eltern, Sorgeberechtigte und enge Bezugspersonen des Helfersystems im Rahmen von Therapiegesprächen der KJPP
• Eltern oder Sorgeberechtigte von Patient*innen der KJPP, welche die Station nicht verlassen dürfen



Die KJF Klinik möchte hier nochmals auf die Eigenverantwortung eines jeden einzelnen Besuchers hinweisen und bittet, die Hygiene- und Abstandsregelungen im Haus unbedingt zu beachten. Für alle Besucher gilt die Pflicht, auch im Patientenzimmer eine FFP2-Maske zu tragen und die Abstandsregelungen möglichst einzuhalten. Während des Besuchs sind auch die Patientinnen und Patienten verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen (sofern möglich).



Bitte desinfizieren sie sich die Hände bei Betreten und Verlassen der Klinik und des Patientenzimmers. Besucher können vor dem Besuch in der Klinik bereits ihren Erfassungsbogen ausfüllen und mitbringen. Für Veranstaltungen an der KJF Klinik Sankt Elisabeth müssen Gäste ab sofort ebenfalls die Personaldaten mittels Erfassungsbogen zur Veranstaltung ausfüllen und mitbringen. Eine Überprüfung der Regelung und Anpassung an die aktuelle Situation erfolgen regelmäßig durch die Klinikleitung.