Neuburger Klinik passt Regeln an



Regelungen zu Besuchsmöglichkeiten seit Mittwoch, 17. November 2021.

(ir) Die KJF Klinik Sankt Elisabeth passt die Regelungen zu Besuchsmöglichkeiten aufgrund der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen (Corona-Ampel ROT) und auf Basis der „Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 16. November 2021“ wie folgt an:

• Ab sofort gilt im gesamten Klinikbereich die 2G-Plus-Regel.
• Nur Geimpfte oder Genesene mit einem Zertifikat über einen negativen Schnelltest dürfen die Klinik mit FFP2-Maske betreten. Bitte bringen Sie entsprechende Nachweise sowie Ihren Personalausweis mit. (Ausnahmen möglich bei Sterbefällen und Geburt, siehe unten)
• Eine FFP2-Maske muss selbst mitgebracht und während des gesamten Besuchs getragen werden.



• Nicht geimpfte Besucherinnen und Besucher dürfen die KJF Klinik nicht mehr betreten.
• Besuche sind für alle Abteilungen erlaubt, auch auf Intensiv- und Isolierstation.
• Die Erfassung der Kontaktdaten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.



• Es darf pro Patientin/Patient maximal ein Besucher am Tag kommen.
• Besucherinnen und Besucher mit Krankheitssymptomen (Fieber, Husten, Erkältungsanzeichen, Erbrechen oder Durchfall) dürfen die Klinik nicht betreten.
• Die Abstandsregel von 1,5 Metern zu anderen Personen ist stets einzuhalten.
• Die Besuchszeit von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr bleibt unverändert.



Von der strikten 2G-Plus-Regel kann in Ausnahmefällen abgesehen werden, in diesen Fällen gilt die 3G-Regel:
• Väter von Neugeborenen bzw. die Begleitperson. Diese werden zur Geburt im Kreißsaal (Station 2) mit einem Antigen-Test abgestrichen. Wichtig: Für Besuche nach der Geburt muss der Vater den 2G-Plus-Nachweis erbringen. Für die Unterbringung im Familienzimmer nach der Geburt muss die Begleitperson die 2G-Regel erfüllen und nachweisen.
• Nahe Angehörige von Patientinnen und Patienten in der palliativmedizinischen Betreuung. Diese müssen einen Selbsttest mitbringen, der auf Station unter Aufsicht durchgeführt wird. (alternativ: gültiger Testnachweis)
• In medizinisch begründeten Ausnahmefällen nach ärztlicher Genehmigung.
• Bei Begleitpersonen (medizinisch indiziert). Bei diesen wird alle 24 Stunden ein Antigen-Test durchgeführt. Die Eltern (jeweils nur eine Person) von Patientinnen und Patienten auf den Stationen 16 und 60 (Neonatologie), welche nicht als Begleitpersonen aufgenommen sind, müssen einen Selbsttest mitbringen, der auf Station unter Aufsicht durchgeführt wird. (alternativ: gültiger Testnachweis)



Die KJF Klinik möchte nochmals auf die Eigenverantwortung jeder einzelnen Besucherin und jedes einzelnen Besuchers hinweisen und bittet, die Hygiene- und Abstandsregelungen im Haus unbedingt zu beachten.

Für alle Besucherinnen und Besucher gilt die Pflicht, auch im Patientenzimmer eine FFP2-Maske zu tragen und die Abstandsregelungen einzuhalten. Während des Besuchs sind auch die Patientinnen und Patienten verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen (sofern möglich).



Eine Überprüfung der Regelung und Anpassung an die aktuelle Situation erfolgen regelmäßig durch die Klinikleitung.