Neue Corona-Regeln ab Montag



Ab Montag gilt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen die 3G-Regel.

(ir) Ab Montag, 23. August 2021 gilt in Bayern bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel. Demnach sind Testungen bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr insbesondere Voraussetzung für
• die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (zum Beispiel öffentliche und private Veranstaltungen in Sachen des § 7 der 13. BayIfSMV, Sport- und Kulturveranstaltungen)
• den Zugang zur Innengastronomie
• die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen
• Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen
• Sportausübungen in geschlossenen Räumen
• und Beherbergungen. Hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden.



Auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, müssen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr nun einen Testnachweis vorlegen.



Die Testungen dürfen dabei vor höchstens 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein. Neben den PCR-, POC-Antigentests und den unter Aufsicht vorgenommenen Selbsttests, wird ab Montag auch ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PoC-PCR-Tests anerkannt.



Ausgenommen von der Testnachweispflicht sind entsprechend der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes weiterhin vollständig Geimpfte (ab Tag 15) sowie Genesene. Auch Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Regelung weiterhin ausgenommen.