Öffnung von Schulen und Kitas in Neuburg-Schrobenhausen



Die Allgemeinverfügung des Landkreises gilt seit Samstag, 20. Februar 2021 um 0:00 Uhr.

(ir) Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen hat amtlich festgestellt, dass der 7-Tages-Inzidenzwert von 100 im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen dauerhaft unterschritten ist. Um den Betrieb von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen aufnehmen zu können, ist eine amtliche Feststellung erforderlich. Der Landkreis hat dazu am Freitag, 19. Februar 2021 eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht. Der Wortlaut ist auf der Homepage des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen www.neuburg-schrobenhausen.de einzusehen. Die Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, 20. Februar 2021 um 0:00 Uhr.



Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen findet ab Montag, 22. Februar 2021 Präsenzunterricht an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen, an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Förderzentren einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen sowie an weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren, an den Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken und in den Abschlussklassen der übrigen Schulen statt. Kann die Einhaltung des Mindestabstands nicht durchgehend und zuverlässig gewährleistet werden, findet der Wechselunterricht statt.



Auch Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gehen in Betrieb. Die Betreuung muss dabei in festen Gruppen erfolgen.