Pflegende Angehörige können Masken abholen



Ausgabe von Masken für pflegende Angehörige durch Gemeinden kann starten.

(ir) Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt pflegenden Angehörigen in der Corona-Pandemie FFP2-Schutzmasken beziehungsweise gleichwertige Masken zur Verfügung. Sie werden ab Montag, 25. Januar 2021 über die Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltungen kostenfrei an die Personen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, ausgegeben.



Pflegende Angehörige werden gebeten, sich direkt an ihr zuständiges Rathaus zu wenden. Die einzelnen Stadt- und Gemeindeverwaltungen regeln die Ausgabe der Schutzmasken jeweils individuell. Es empfiehlt sich daher, vorab im zuständigen Rathaus Informationen über die jeweilige Art der Verteilung einzuholen. Beispielsweise gibt die Stadt Neuburg die Masken im Bücherturm aus und die Stadt Schrobenhausen hat die Ausgabestelle von Montag, 25. Januar 2021 bis zum Freitag, 5. Februar 2021 täglich von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, in der Stadtbücherei eingerichtet.



Jede Hauptpflegeperson erhält drei Schutzmasken. Als Nachweis muss ein Schreiben der Pflegekasse vorgezeigt werden, aus dem der Pflegegrad der zu
betreuenden pflegebedürftigen Person hervorgeht. Bitte beachten: Neben FFP2-Masken sind auch Masken mit den Kennungen KN95 und N95 zulässig. Sie besitzen eine vergleichbare Schutzwirkung.