Neue Regelungen bei privaten Kontakten



Der Kreis Neuburg-Schrobenhausen ist mit einer Inzidenz über 35 eingestuft. Damit gelten im Landkreis inzidenzabhängige Regelungen.

(ir) Seit Montag, 8. März 2021 sind Öffnungen und Lockerungen an die 7-Tage-Inzidenz, die das Robert-Koch-Institut auf seinem Dashboard veröffentlicht, gebunden. Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist am Freitag, 12. März 2021 drei Tage in Folge mit einer Inzidenz von über 35 eingestuft, sodass sich neue Regelungen im Bereich der privaten Kontakte ergeben.



Damit gilt für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ab heutigem Samstag, 13. März 2021 um 0:00 Uhr folgende Kontaktbeschränkung:
• Private Treffen von bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten sind möglich. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
• Die bisher geltenden inzidenzabhängigen Regelungen für die Bereiche Einzelhandel, Sport, Kultur bleiben bestehen.



Weitere Änderungen ergeben sich erst dann, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen drei Tage in Folge die nächsten Inzidenzeinstufungen 50 beziehungsweise 100 erreicht. Weitere Änderungen werden veröffentlicht.