Verbot von Geflügelmärkten




(ir) Im Landkreis Neuburg‐Schrobenhausen gilt ab sofort ein generelles Verbot für Ausstellungen und Märkte, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Art verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden. 

Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. Hintergrund ist eine Maßgabe des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), das mit einem bayernweiten Verbot die Verbreitung des Vogelgrippeerregers eindämmen will. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes unter www.neuburgschrobenhausen.de abrufbar. 



Für Fragen steht das Veterinäramt unter den Telefonnummern (0 84 31) 57‐2 88 oder (0 84 31) 57‐1 10 zur Verfügung. Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe finden sich auch auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de.