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Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit rät vom häufigen Verzehr von Fischen von bestimmten Gewässern ab.
(ir) Nach Untersuchungen von Fischen im Zeller Kanal, im Längenmühlbach und im Zauner Weiher im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in einigen der beprobten Fische per- und polyfluorierte Alkyl-Substanzen (PFAS) nachgewiesen.
Beprobt wurden unter anderem Aal, Aitel, Hasel, Hecht, Karpfen und Rotauge sowie auch solche Fische, die üblicherweise nicht verzehrt werden, darunter Laube und Gründling. Die Fische wurden auf Bitten des Landratsamtes vom Fischereiverein Neuburg im Sommer gefangen.
Die Ergebnisse des LGL liegen nun vor und wurden den Fischereirechtinhabern, die das Fanggut grundsätzlich selbst verzehren und nicht in den Verkauf bringen, durch das Landratsamt mitgeteilt.
Nach Angaben des LGL ergeben die Proben aus dem Zeller Kanal eine Überschreitung der für Lebensmittel geltenden Höchstgehalte. Darüber hinaus wird bereits beim Verzehr von geringen Mengen die wöchentlich (lebenslang) tolerierbare maximale Aufnahme (TWI) überschritten. Auf der Grundlage der vorliegenden Daten empfiehlt das LGL auf den Verzehr von Fischen aus dem Zeller Kanal zu verzichten.
Bei Fischen aus dem Zauner Weiher und dem Längenmühlbach wurden in einzelnen Proben Werte ermittelt, die über den Höchstgehalten liegen beziehungsweise die empfohlene maximale wöchentliche Aufnahme überschreiten. Dabei liegt bei Fischen mit der höchsten Anreicherung von PFAS die Aufnahme bei einer Menge von zirka 6 Kilo Karpfen oder zirka 1 Kilo Aal pro Jahr.
Es wurden aber auch Fische mit Werten unterhalb dieser Grenzen untersucht. Das LGL rät deshalb, vorsorglich auf häufigen Verzehr von Fischen aus dem Zauner Weiher beziehungsweise dem Längenmühlbach zu verzichten.
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