Wer hat noch Waffen zu Hause?


 
Eine Strafverzichtsregelung im Waffengesetz ermöglich eine straffreie Abgabe bis zum 1. Juli 2018.

(ir) Noch bis zum 1. Juli 2018 können illegale Waffen und Munition im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen abgegeben werden. Besitzer müssen innerhalb dieser Frist keine Strafanzeige befürchten.

Das Waffengesetz wurde zum 6. Juli 2017 geändert. Um den Bestand der illegalen Waffen im Bundesgebiet zu reduzieren, wurde wie bereits in den Jahren 2003 und 2009 erneut eine Strafverzichtsreglung in § 58 Abs. 8 WaffG eingeführt. Zuletzt wurden im Jahr 2009 insgesamt 240 illegale und 210 legale Waffen sowie eine große Anzahl an Munition im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen abgegeben.



Im Zuge dieser erneuten Amnestieregelung besteht für unberechtigte Besitzer noch bis 1. Juli 2018 die Möglichkeit, illegale in Besitz befindliche Waffen und Munition bei der Waffenbehörde im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen oder bei einer Polizeidienststelle kostenfrei abzugeben. Der illegale Besitz wird strafrechtlich nicht verfolgt. Der Besitzer muss lediglich seine Personalien angeben und eine Einverständniserklärung unterschreiben, dass die Waffe und/oder Munition der Vernichtung beim Bayerischen Landeskriminalamt zugeführt werden kann. Eine Verwertung der Waffen oder gar ein Weiterverkauf ist den Landratsämtern und der Polizei nicht gestattet.

Für bereits registrierte Waffenbesitzer besteht zudem weiterhin die Möglichkeit, legale Waffen zur Vernichtung im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen abzugeben. Dabei fällt lediglich die Gebühr zum Austrag aus dem Erlaubnisdokument an.



Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, möchte das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen überdies noch auf Folgendes hinweisen:
• Eine Terminvereinbarung ist grundsätzlich in jedem Fall notwendig. Zu beachten sind zudem die Öffnungszeiten der Waffenbehörde, montags bis freitags, jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
• Das Büro der zuständigen Mitarbeiterin befindet sich im Erdgeschoss des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen, linker Flügel, Zimmer 036. Telefonnummer (0 84 31) 57-2 44, und E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
• Es soll vermieden werden, die Waffen offen zu transportieren. Sie sind bestmöglich in einem Gewehrfutteral, einer Kiste, einer Decke oder einem ähnlichen Behältnis zu transportieren.

Bisher wurden 32 erlaubnispflichtige illegal in Besitz befindliche Waffen sowie große Mengen an illegaler Munition abgegeben.