1.348 Menschen unter gesetzlicher Betreuung


 
Die Anzahl der Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können, steigt an. 

(ir) Insgesamt standen im Landkreis Pfaffenhofen Ende des Jahres 2018 1.348 Menschen unter gesetzlicher Betreuung. Im Jahr zuvor waren es 1.328. Dies teilte Richard Lechner, Leiter des Sachgebiets Besondere Soziale Angelegenheiten, Senioren am Landratsamt Pfaffenhofen jetzt mit. Bei einer Betreuung wird einem Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, eine Person, ein sogenannter Betreuer, zur Seite gestellt, der ihn gesetzlich vertritt.



Die Bestellung erfolgt nicht durch die Betreuungsbehörde am Landratsamt, sondern durch das Amtsgericht genauer gesagt das Betreuungsgericht. „Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörde des Landkreises Pfaffenhofen ist dabei die Betreuungsgerichtshilfe, d.h. die Sachverhaltsaufklärung einschließlich dem Betreuervorschlag als Entscheidungsvoraussetzung für den Betreuungsrichter“, so Richard Lechner. Mit 466 Sachverhaltsermittlungen im letzten Jahr befinden sich diese weiter auf einem hohen Niveau.



2017 waren es 488. Richard Lechner weiter: „Bei der Auswahl der Betreuer versuchen wir möglichst dem Wunsch des zu Betreuenden nachzukommen. In der Regel übernehmen Angehörige wie Ehepartner oder Kinder die Aufgaben des Betreuers. Falls sich keine geeignete Person findet, wird ein Berufsbetreuer bestellt.“