Abfallentsorgungsgebühren sind fällig



Im Landkreis Pfaffenhofen wurde die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2021 zum 15. Juli fällig. 

(ir) Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, wird die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2021 am 15. Juli 2021 fällig. Soweit dem AWP kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, hat der Gebührenschuldner fristgerecht zu den Fälligkeitsterminen 15. Februar 2021 und 15. Juli 2021 eines jeden Jahres die Gebühren an den AWP zu entrichten.



Bei Gebührenzahlern mit entsprechendem Lastschriftmandat werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht. Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2020 beziehungsweise den danach ergangenen Gebührenbescheiden.



Für Zahlungen ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Sparkasse Pfaffenhofen
BIC: BYLADEM1PAF
IBAN: DE39 7215 150 0008 0122 70