Achtung! Geänderte Corona-Regeln



Hotspotregelung und Neuregelungen für die Krankenhausampel.

(ir) Das Bayerische Kabinett hat in seiner letzten Sitzung weitere Änderungen der 14. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Danach gelten ab Samstag, 6. November 2021 folgende Punkte:
Regionale Hotspotregelung
In Landkreisen, die zu einem Leitstellenbereich gehören, in dem die zur Verfügung stehenden Intensivbetten bereits zu mindestens 80 Prozent ausgelastet sind und in denen zugleich eine 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wird, gelten die Maßnahmen entsprechend, die bei einer landesweiten Krankenhausampel der Stufe Rot gelten würden.



Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird von der Kreisverwaltungsbehörde durch Bekanntmachung festgestellt. Die Maßnahmen gelten ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag und enden wieder, sobald nach Feststellung der Kreisverwaltungsbehörde ein Parameter drei Tage lang unter den genannten Werten liegt.




Krankenhausampel
Diese wird bei einer landesweiten Überlastung des Gesundheitswesens um eine Intensivbettenkomponente erweitert. Konkret gelten dann folgende Maßnahmen:
Gelbe Stufe
Sobald entweder in den vorangegangenen sieben Tagen landesweit mehr als 1.200 Covidpatienten in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen wurden oder landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind, gilt ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:




Es müssen wieder FFP2-Masken (statt medizinischer Gesichtsmaske) getragen werden. Alle Einrichtungen, Veranstaltungen etc. die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 3G plus zugänglich. Nichtimmunisierte brauchen dann also einen aktuellen PCR-Test. Dabei gibt es keine Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen. Ausgenommen werden nur die Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote, einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive. Hier reicht weiterhin ein Schnelltest. Für Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt bei Stufe gelb verpflichtendes 2G. In Pflegeeinrichtungen kann eine Testpflicht eingeführt werden, die unabhängig vom Impfstatus mindestens zweimal wöchentlich obligatorische Tests (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) vorsieht.



Rote Stufe
Sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind, gelten landesweit ab dem Tag nach der Feststellung der Stufe folgende Regeln:
Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach den 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene. Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und körpernahe Dienstleistungen. Hier bliebt es bei 3G plus. In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).



In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern gilt die Zugangsregel 3G (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunde, andere Beschäftige oder sonstige Personen).
Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.



Schulen
Der Unterricht findet inzidenzunabhängig in Präsenz statt. Nach den Herbstferien gilt in den Grundschulen für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen wieder eine Maskenpflicht im Schulgebäude. Die Maskenpflicht besteht auch am Platz und unabhängig vom Mindestabstand. Dabei können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen, alle übrigen Schüler medizinische Gesichtsmasken. Bei einem Infektionsfall in einer Klasse werden die Teilnehmer dieser Klasse künftig eine Woche lang an jedem Schultag getestet.



Quarantänedauer für enge Kontaktpersonen
Die Quarantäne als enge Kontaktpersonen kann erst ab dem 7. Tag vorzeitig beendet werden. Privilegien für die Schulen gibt es nicht mehr.



Kontrollen und Verstöße
Um insbesondere die Beachtung der 3G, 3G Plus und 2G-Maßnahmen durch Veranstalter, Betreiber, Anbieter und Gastronomen sicherzustellen, werden Schwerpunkt- und Stichprobenkontrollen durchgeführt und Verstöße konsequent geahndet