AWP informiert



Die Abfallentsorgungsgebühren werden zum 15. Februar 2022 fällig.

(ir) Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, wird die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2022 am 15. Februar fällig. Soweit dem AWP kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, hat der Gebührenschuldner fristgerecht zu den Fälligkeitsterminen 15. Februar und 15. Juli eines jeden Jahres die Gebühren an den AWP zu entrichten.



Bei Gebührenzahlern mit entsprechendem Lastschriftmandat werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht. Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2020 beziehungsweise den danach ergangenen Gebührenbescheiden.



Für bargeldlose Zahlungen ist folgende Bankverbindung zu nutzen: Sparkasse Pfaffenhofen an der Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70.