Bildung- und Teilhabeleistungen steigen deutlich an



Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind auch im Jahr 2022 weiter angestiegen. 

(ir) Wie Siegfried Emmer, Sozialamtsleiter am Landratsamt Pfaffenhofen mitteilt, beliefen sich die Ausgaben, die durch Landes- und Bundesmittel wieder ersetzt werden, beim Landkreis Pfaffenhofen zum Jahresende 2022 auf knapp 202.000 Euro. Ende 2021 waren es rund 126.500 Euro, was einen deutlichen Zuwachs von knapp 60 Prozent bedeutet.



„Der deutliche Anstieg im vergangenen Jahr ist zum einen durch ein weiteres publik werden dieses Programmes beeinflusst, aber auch durch die Zunahme der leistungsberechtigten Personen. Aus unserer Sicht sind Förderungen für Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen aber immer gut investiertes Geld“, führt Emmer aus.



Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets zum 1. April 2011 wurden die entsprechenden Chancen aller Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zumindest finanziell gestärkt. Siegfried Emmer: „Jedes Kind hat das Recht mitzumachen – egal ob im Sportverein, beim Musikunterricht oder sonstigen geleiteten Freizeitaktivitäten. Bezuschusst wird ein Betrag von bis zu 15 Euro monatlich.“



Auch die Kosten für Schulausflüge, Klassenfahrten oder notwendige Lernförderungen werden übernommen bzw. bezuschusst. Gemeinschaftliche Mittagessen in Kindertagesstätten oder Schulen werden ebenso wie Schulwegkosten, welche nicht durch die Schülerbeförderung abgedeckt sind, gefördert.

Darüber hinaus kann eine pauschale Unterstützung für den Schulbedarf beantragt werden. Die Auszahlung erfolgte zum Schuljahresanfang mit 116 Euro je berechtigtes Kind und zu Beginn des zweiten Halbjahres mit 58 Euro.



Die Zahl der bewilligten Hilfen erhöhte sich von 812 in 2021 auf 906 in 2022 (2019: 480 Bewilligungen; 2020: 614). Die Mehrheit der bewilligten Hilfen liegt zahlenmäßig in den Bereichen des Mittagsessens, in den Hilfen für den Schulbedarf und der Teilhabe.

Auskünfte und Antragsformulare können unter der Telefonnummer (0 84 41) 27-3 54 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. angefordert werden.



Gefördert werden alle Kinder, deren Eltern Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Auch Kinder, deren Eltern Jobcenterleistungen erhalten, haben einen Anspruch auf Bildung und Teilhabeleistungen. Diese Anträge sind jedoch direkt beim zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenters zu stellen.