Trendwende: Sozialhilfeausgaben steigen an



Die Nettobelastung in der Sozialhilfe betrug für den Landkreis Pfaffenhofen als örtlicher Träger der Sozialhilfe im Jahr 2022 462.400 Euro. 

(ir) „Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 293.000 Euro oder gut 173 Prozent“, berichtet Sozialamtsleiter Siegfried Emmer bei der Vorstellung seines Berichts für das Jahr 2022. Wie der Sozialamtsleiter erläutert, würden die Nettoausgaben je nach Kostenhöhe, Erstattung und Unterhaltsverpflichtungen grundsätzlich sehr schwanken. „Von 2018 bis 2021 war ein klarer Abwärtstrend zu erkennen, der sich nun in einen deutlichen Anstieg umwandelte“, so Emmer.



Die laufenden Leistungen in der Hilfe zum Lebensunterhalt sind zuletzt von rund 199.000 Euro in 2020 auf 169.000 Euro in 2021 zurückgegangen, was im Einklang mit weiter gesunkenen Fallzahlen stand. „Zum Jahresende 2022 bilanzierten wir Gesamtausgaben in Höhe von rund 365.000 Euro, zumal die Fallzahl um 41 Personen beziehungsweise Bedarfsgemeinschaften auf 69 gestiegen ist“, so der Sozialamtsleiter.

Die Belastung pro Einwohner ist bei den beim Landkreis verbleibenden Sozialhilfeaufwendungen somit auch angestiegen, und zwar von 1,30 Euro in 2021 auf 3,50 Euro je Einwohner in 2022 (2020: 1,55 Euro, 2019: 2,15 Euro, 2018: 3,21 Euro).



Die gesamten Kreisausgaben für die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Kosten der Unterkunft) lagen im Jahr 2022 bei fast 4,87 Millionen Euro. Das bedeutet gegenüber 2021 mit 4,32 Mio. Euro (2020: 3,79 Millionen Euro) einen Anstieg um 12,7 Prozent.

Siegfried Emmer: „Diese Ausgaben überstiegen somit die Höhe von 4,64 Millionen Euro, die noch im November 2022 für den Sozialausschuss kalkuliert wurde, und stellen dadurch einen neuen Höchststand dar.“



Zumindest eine positive Auswirkung auf den Kreishaushalt sei, dass für 2022 eine Bundesbeteiligungsquote von immerhin noch 67,4 Prozent galt gegenüber 70,1 Prozent in 2021. Somit würden in der Endabrechnung beim Landkreis für das vergangene Jahr knapp 1,59 Millionen Euro als endgültige Ausgaben verbleiben.



Wie der Leiter des Sozialamts weiter berichtet, sind die Kosten für die Grundsicherung im Alter und für Erwerbsunfähige (jeweils Kosten für Lebensunterhalt und Unterkunft) gegenüber 2021 weiter angestiegen. Sie summierten sich zum Jahresende 2022 auf rund 3,3 Millionen Euro gegenüber 2,78 Millionen Euro im Jahr 2021. „Das bedeutet nach 2021 mit knapp 10 Prozent gegenüber 2020 nun eine weitere Steigerung um 18,7 Prozent in 2022 gegenüber dem Vorjahr. Die Mehrung lässt sich dabei mit den gestiegenen Fallzahlen erklären, denn diese haben sich von 409 Ende 2021 auf 481 Ende 2022 erhöht (400 Ende 2020)“, so Emmer. Neben den angehobenen Regelsätzen habe in 2022 aber auch eine weitere Corona-Sonderzahlung im Juli mit 200 Euro pro Person die Summe der Leistungen erhöht. Eine große Rolle würden unverändert auch die Unterkunftskosten inklusive der steigenden Nebenkosten sowie die laufenden und einmaligen Bedarfe der Leistungsbezieher spielen.



Bei diesen Leistungen handelt es sich im Übrigen um eine sogenannte Bundesauftragsverwaltung, das heißt, der Bund übernimmt die Kosten für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit vollständig. Der Betrag von rund 3,3 Millionen Euro belastet somit nicht den Landkreishaushalt.